Stadt appelliert an Bayreuths Hundehalter
Im Rathaus gehen unverändert Beschwerden aus der Bevölkerung über Verunreinigungen durch Hundekot ein
Bei der Stadt Bayreuth gehen unverändert Beschwerden aus der Bevölkerung über Verunreinigungen durch Hundekot ein. Außerdem werden nicht alle der von der Stadt kostenlos abgegebenen Hundekotbeutel ihrem Zweck entsprechend verwendet und ordnungsgemäß entsorgt. Immer wieder sind die schwarzen Kunststoffbeutel mit oder ohne Inhalt auf Gehsteigen und an Wegerändern, in Sträuchern und Hecken oder auf Wiesen und landwirtschaftlichen Flächen zu finden.
Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass Hundebesitzer überall im Freien die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unverzüglich beseitigen und in öffentlichen Abfalleimern oder in eigenen privaten Hausmüllgefäßen entsorgen. Hundehalter und Hundeführer sind hierzu rechtlich verpflichtet und haben deshalb eine ausreichende Anzahl geeigneter Tüten mitzuführen.
Hundekot liegen zu lassen ist grundsätzlich verboten. Zur Anzeige gebrachte Fälle werden von der Stadt Bayreuth konsequent verfolgt. Dies gilt vor allem für Grünanlagen und Kinderspielplätze. Zum Schutz unserer Kinder ist es verboten, Tiere jeglicher Art auf öffentlichen Spielanlagen mitzuführen. Nach der städtischen Straßenreinigungsverordnung dürfen außerdem öffentlich gewidmete Straßen, Wege und Plätze durch Tiere nicht verunreinigt werden. Da tierische Fäkalien generell dem Abfallrecht unterliegen, ist auch die Verunreinigung von Privatflächen durch Tiere unzulässig.
Die Stadt Bayreuth appelliert deshalb erneut an alle Tierfreunde, das Angebot anzunehmen und sich ausreichend mit Entsorgungsbeuteln zu versehen, die kostenlos bei den Bürgerdiensten im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, und im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße, ausliegen. Außerdem sind sie beim Stadtbauhof erhältlich. Die Stadt hat an den Eingängen zur Parkanlage Röhrensee, vor allem aber an zum Ausführen der Tiere besonders geeigneten und beliebten Straßen und Wege in Ortsrandlage Hundetoiletten aufgestellt. Hier können Hundekotbeutel entnommen und nach Gebrauch auch gleich wieder entsorgt werden.
In diesem Zusammenhang weist das Rathaus darauf hin, dass es grundsätzlich verboten ist, landwirtschaftlich genutzte Flächen im Zeitraum zwischen Saat und Ernte außerhalb vorhandener Wege zu betreten. Verunreinigungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Hundekot können ebenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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