Medikationsplan: Risiken vermindern, Wechselwirkungen verhindern
Wer unterschiedliche Tabletten zu unterschiedlichen Zeiten einnehmen soll, tut sich manchmal schwer, den Überblick zu behalten. Jetzt haben Patienten laut E-Health-Gesetz Anspruch auf einen sogenannten Medikationsplan – sofern sie mindestens drei verordnete Medikamente einnehmen. „Der Plan soll für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie sorgen“, erklärt Peter Weber, Direktor von der AOK in Bamberg. Patienten entscheiden allerdings selbst, ob sie einen solchen Plan haben möchten. Sie können sich mit ihrem Arzt abstimmen, ob auch die verordnungsfreien Medikamente mit aufgenommen werden.
In der Regel erstellen Hausärzte den Medikationsplan, aber auch Fachärzte können ihn aushändigen. Zunächst erhalten Patienten das Dokument in Papierform. Voraussichtlich ab 2018 können die Angaben mit Einwilligung des Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. „Sobald sich die Medikation ändert, sollte der Plan aktualisiert werden“, sagt Weber. Dafür ist in erster Linie der Arzt zuständig, der das Dokument ausgestellt hat. Auf Wunsch des Patienten können aber auch Fachärzte, Apotheker sowie Krankenhausärzte den Plan aktualisieren. Um dies zu erleichtern, ist ein sogenannter Barcode auf dem Medikationsplan aufgedruckt. Er enthält die Informationen des Plans in digital lesbarer Form und macht es möglich, dass dieser per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann.
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