Erhöhte Unfallgefahren in der dunklen Jahreszeit
Die jetzt beginnende, dunkle und kalte Jahreszeit birgt erhöhte Gefahren im Straßenverkehr. Sowohl die veränderte Fahrbahnbeschaffenheit, als auch die verminderte Erkennbarkeit von Fußgängern und Fahrradfahrern insbesondere bei Dämmerung und Dunkelheit, Nebel oder Schneefall, stellen ernstzunehmende Unfallrisiken dar.
Allein im Oktober und November des vergangenen Jahres ereigneten sich aufgrund Laub, Reif, überfrierender Nässe und Schnee auf den oberfränkischen Straßen insgesamt 126 Verkehrsunfälle, davon 33 Unfälle mit verletzten Personen.
Im gleichen Zeitraum waren in Oberfranken bei Dämmerung und Dunkelheit insgesamt 46 Verkehrsunfälle mit Fußgängern zu verzeichnen. Acht Menschen wurden dabei schwer verletzt und drei Personen erlitten tödliche Verletzungen. In derselben Zeit wurden in der Dämmerung und bei Dunkelheit 30 Fahrradfahrer leicht verletzt, acht Radfahrer trugen schwere Verletzungen davon.
Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich rechtzeitig Gedanken über die Auswirkungen der ungünstigeren Licht-, Wetter- und Straßenverhältnisse machen und sein Verhalten im Straßenverkehr daran anpassen. Denn wir wollen, dass Sie sicher ankommen.
Die Oberfränkische Polizei gibt dazu folgenden Verhaltenstipps:
Optische Auffälligkeit für bessere Erkennbarkeit
Schlechte Erkennbarkeit von Fußgängern und Fahrradfahren führt immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen, insbesondere bei Dunkelheit oder verminderter Sicht aufgrund Nebels oder Regen. So sind Fußgänger und Radfahrer bei Dämmerung nur noch schlecht zu erkennen. Bei Dunkelheit sind sie ab einer Entfernung von etwa 25 Metern kaum noch wahrzunehmen.
Durch helle und farblich auffällige Kleidung können Sie selbst einen Beitrag zu Ihrer Sicherheit leisten. Reflektierende Materialien oder Accessoires, beispielsweise an Jacken oder Taschen, erhöhen die Sichtbarkeit auch schon aus größerer Entfernung deutlich.
Gegen schlechte Sichtverhältnisse – Abblendlicht anschalten und Scheiben freimachen
Ein rechtzeitiges Einschalten des Abblendlichts verbessert nicht nur Ihre eigene Sicht auf den Verkehr, es macht Sie auch für andere Verkehrsteilnehmer leichter wahrnehmbar. Insbesondere in den Wintermonaten sollten Sie das Abblendlicht stets frühzeitig anschalten. Verlassen Sie sich nicht auf die Automatikfunktion, diese reicht oftmals nicht aus. Ebenso wenig das Tagfahrlicht, das nur die Front, nicht aber die Rückseite Ihres Fahrzeugs beleuchtet. Bei Nebel können Sie ab einer Sichtweite von weniger als 50 Metern die Nebelschlussleuchte benutzten. Dies führt zu einer besseren Sichtbarkeit für den nachfolgenden Verkehr und hilft Auffahrunfälle zu vermeiden. Überprüfen Sie rechtzeitig die Funktion und Einstellung aller Beleuchtungseinrichtungen an Ihrem Kraftfahrzeug und nutzen Sie die Angebote der Werkstätten im Rahmen der Beleuchtungswochen.
Ebenfalls zu einer guten Sicht können eisfreie und saubere Scheiben beitragen. Achten Sie hier darauf, die Scheibenwaschanlage Ihres Fahrzeugs aufzufüllen und mit dem nötigen Frostschutz zu versehen. Entfernen Sie vor dem Losfahren das Eis von allen Scheiben des Fahrzeugs und geben Sie sich auf keinen Fall nur mit kleinen „Gucklöchern“ zufrieden. Die somit erheblich eingeschränkte Sicht kann fatale Unfallfolgen nach sich ziehen. Halten Sie hierfür einen Eiskratzer und einen Handbesen zur Entfernung von Schnee griffbereit in Ihrem Fahrzeug. Bei beschlagenen Scheiben kann eine gut funktionierende Klimaanlage, die der Innenluft die Feuchtigkeit entzieht, schnell Abhilfe schaffen.
Straßenverhältnisse können sich rasch ändern
Denken Sie gerade in der Übergangsphase daran, dass sich die Fahrbahnverhältnisse rasch ändern können. Auf mit Laub bedeckten Fahrbahnen, bei Nässe, Frost und Schnee steigt der Bremsweg teilweise erheblich und die Bodenhaftung in Bereich von Kurven nimmt deutlich ab. Um hier gefährliche Situationen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Geschwindigkeit bei schlechten Straßenverhältnissen unbedingt anpassen. Auch der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte entsprechend angepasst werden. Planen Sie für Ihre Fahrten grundsätzlich etwas mehr Zeit ein, so dass Sie gar nicht erst in Zeitdruck geraten.
Reifenprofiltiefe reicht nicht immer aus
Überprüfen Sie regelmäßig die Reifen Ihres Fahrzeugs und achten Sie dabei auf ausreichende Reifenprofiltiefe. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern sollten Sie hier aber nicht ausreizen. Bereits ab einer Profiltiefe von weniger als 4 Millimetern beginnt die Haftung des Materials auf nasser Fahrbahn deutlich abzunehmen. Wer keinen Profiltiefenmesser zur Hand hat, kann mit dem Silberrand einer Zwei-Euro-Münze (entspricht drei Millimetern) Klarheit über die Profiltiefe bekommen. Planen Sie zudem rechtzeitig den Wechsel auf Ihre Winterreifen, warten Sie nicht bis zum ersten Schneefall oder Glatteis. So vermeiden Sie auch längere Wartezeiten bei den Werkstätten und Reifenhändlern.
Jeder einzelne Verkehrsteilnehmer kann mit bedachtem Verhalten, einer umsichtigen Fahrweise sowie einem gut ausgerüsteten Fahrzeug einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Verkehrsunfällen leisten und damit wesentlich zur Verkehrssicherheit beitragen.
Ihre Oberfränkische Polizei wünscht Ihnen stets eine gute und sichere Fahrt!
Und wieder einmal fehlt ein unverzichtbarer Gesichtspunkt. Auf dem Auge scheint (nicht nur) die Polizei vollständig erblindet zu sein:
Zwar heißt es eingangs noch: „Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich rechtzeitig Gedanken über die Auswirkungen der ungünstigeren Licht-, Wetter- und Straßenverhältnisse machen und sein Verhalten im Straßenverkehr daran anpassen.“ Die konkreten Verhaltensratschläge indes lassen eine klare, die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung außer acht lassende Blickrichtung erkennen:
„… der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte entsprechend angepasst werden“ – doch die verringerte Erkennbarkeit nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer mit angepaßter Geschwindigkeit zu kompensieren, wird nicht empfohlen. Hier wird die Verantwortung allein auf die potentiellen Unfallopfer abgeschoben: „Durch helle und farblich auffällige Kleidung können Sie selbst einen Beitrag zu Ihrer Sicherheit leisten.“
Die StVO bestimmt klar und deutlich: Es darf nur so schnell gefahren werden, daß jederzeit innerhalb des übersehbaren Bereiches angehalten werden kann. Sind also Fußgänger und Radfahrer „ab einer Entfernung von etwa 25 Metern kaum noch wahrzunehmen“, darf der Anhalteweg eines Kraftfahrzeugs höchstens 25 m betragen. Nach der Faustformel, die wir seinerzeit in der Fahrschule gelernt haben, ergibt das eine ungefähre Geschwindigkeit von 35 km/h – auf sauberer, trockener Fahrbahn, die in der kühlen Jahreszeit eher weniger wahrscheinlich ist.
Eine innerörtliche Regelhöchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die nur auf Straßen, deren Ausbauzustand und angrenzende Nutzungen es gestatten, schnelleres Fahren zuzulassen erlaubte, könnte das Problem spürbar entschärfen und die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen. Die Aufenthaltsqualität sowie die Attraktivität unmotorisierter Mobilität gewännen erheblich.