Bahnausbau in Forchheim: Verfahren zum passiven Schallschutz beginnt

Anspruchsberechtigte Eigentümer werden angeschrieben

Persönliche Beratung am 17. und 18. Oktober im DB-Infopunkt

Die Bahn beginnt mit der Umsetzung des passiven Schallschutzes im Bereich Forchheim von Kersbach bis in Höhe der Piastenbrücke. Der Bauabschnitt gehört zum viergleisigen Ausbau der Strecke Nürnberg-Ebensfeld (VDE8.1ABS).

Die im Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 18/19 benannten anspruchsberechtigten Eigentümer der Gebäude werden in Kürze von einem von der Deutschen Bahn AG beauftragten Ingenieurbüro angeschrieben. In dem Schreiben ist der weitere Ablauf benannt und die Eigentümer können einen Termin zur Besichtigung des Gebäudes vereinbaren, wenn sie die Umsetzung der Maßnahmen vornehmen wollen.

Am 17. und 18.10.2016 besteht die Möglichkeit, sich persönlich hierzu im DB-Informationspunkt am Bahnhof Forchheim beraten zu lassen. In der Zeit vom 10-16 Uhr ist ein Fachmann vor Ort.

Passiv wird vor dem Schall, der von der Bahnstrecke ausgeht, vor allem durch dämmende Fenster geschützt, die jetzt eingebaut werden können. Aktiver Schallschutz erfolgt vor allem durch dämmende Wände entlang der Strecke. Beim Neu- und Ausbau von Bahnstrecken besteht für die Anrainer entsprechend festgelegter Grenzwerte Anspruch auf Schallschutz.