Zentralisierung der Bayerischen Krebsregister – Unverbindliche Antwort der Staatsregierung
Die geplante Umorganisation in der bayerischen Krebsregistrierung und deren Auswirkungen die derzeit sechs bestehenden klinischen Krebsregister sowie die ggf. angeschlossenen Tumorzentren war Anlass eines Besuchs der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme beim Tumorzentrum Oberfranken.
Die Bayerische Staatsregierung ist derzeit dabei die Vorgaben des Bundeskrebsfrüherkennungs und -registergesetzes in Bayerisches Landesrecht umzusetzen. Dabei steht im Mittelpunkt, dass die sechs bisher dezentralen bayerischen Krebsregister in ein zentrales umgewandelt werden sollen. Dies soll organisatorisch dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstellt werden. Die bisherigen Register, auch das oberfränkische, sollen als Regionalzentren der Krebsregistrierung erhalten bleiben.
Datenschutz, geplante Meldepflicht, das Patientenrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Datenaustausch der Regionalzentren, Personalausstattung der regionalen Krebsregister – diverse Kritikpunkte wurden seitens Tanja Maisel, Geschäftsführerin des Tumorzentrums Oberfranken, beim Gespräch mit Anette Kramme thematisiert. Kramme versprach Unterstützung und wandte sich an die zuständige bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml. „Die Antwort der Staatsministerin ist allerdings recht unverbindlich“, kritisiert Kramme. Angesprochen etwa auf die künftige Finanz- und Personalausstattung der künftigen Regionalzentren entgegnete Huml in ihrem Schreiben ausweichend, „dass künftige Mittelzuweisungen den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Angemessenheit folgen müssen.“
Die Schwierigkeit bei der Ausgestaltung der Krebsregistrierung ist vor allem die Gewährleistung des Datenschutzes. Damit das Krebsregister von Nutzen für die Wissenschaft sei, sei es natürlich notwendig die Krankheit detailliert zu erfassen, weiß Anette Kramme. Dennoch müsse der Datenschutz gewährleistet werden. Kritisch sieht Kramme daher, dass weitere Regelungen zur Krebsregistrierung in einer Durchführungsverordnung zum Krebsregistergesetz festgelegt werden sollen. Hierauf habe der Landtag keinen Einfluss, so Anette Kramme.
Staatsministerin Huml betonte hingegen gegenüber der Bayreuther Abgeordneten, dass der Gesetzentwurf mit Unterstützung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz erarbeitet wurde. „Damit konnten für die sensiblen Gesundheitsdaten ausgewogene, im Einklang mit dem gebotenen Datenschutz stehende Regelungen, beispielsweise auch zum Widerspruchsrecht gegen die Datenspeicherung, getroffen werden“, heißt es in Humls Schreiben an Anette Kramme.
„Die Problematik des Datenschutzes wird in der parlamentarischen Beratung im Landtag noch diskutiert werden“, ist sich Kramme sicher. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs ist voraussichtlich am 28.09.2016.
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