Umsatzsteuerpflicht für Jagdgenossenschaften?

Erst ab Einnahmen von 17.500 Euro pro Jahr

Aufgrund verschiedener, kürzlich erschienener Berichte kam es bei der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Bamberg zu vermehrten Nachfragen zur Umsatzsteuerpflicht der Jagdgenossenschaften. Eines schon mal vorweg: Jagdgenossenschaften im Landkreis Bamberg, die eine Höchstgrenze von 17.500 Euro pro Jahr nicht überschreiten, sind nicht umsatzsteuerpflichtig.

Zum Hintergrund: Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 ist die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts neu konzipiert und an europäisches Recht angepasst worden. Künftig ist die auf privatrechtlicher Grundlage erfolgende Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts – und hierzu zählt die Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften – grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, sofern nicht besondere Steuerbefreiungsvorschriften in Frage kommen.

In Rücksprache mit der für die Besteuerung von Körperschaften zuständigen Stelle im Finanzamt Bamberg kann Folgendes mitgeteilt werden:

Der Großteil der Jagdgenossenschaften im Landkreis Bamberg unterliegt dem § 19 Umsatzsteuergesetz – UStG, d. h. sie sind Kleinunternehmer und erwirtschaften pro Kalenderjahr weniger als 17.500 Euro. Nur wenn diese Grenze im Kalenderjahr überschritten würde, so z. B. durch Einnahmen aus Windkraftanlagen, wird die Umsatzsteuer fällig.