"Mehr Planungssicherheit für die Industrie": IHK begrüßt Einigung über wichtige Energiegesetze

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat mehrere Streitpunkte mit der EU-Kommission in Fragen des Energierechts ausgeräumt. Nach der grundsätzlichen Verständigung mit der EU-Wettbewerbskommission ist nun der Weg frei, dass die EU-Kommission auch im offiziellen Verfahren grünes Licht für die fraglichen Gesetzesvorhaben gebe. August Wagner, Vorsitzender des Umwelt- und Energieausschusses der IHK, begrüßt die Einigung: „Es ist eine gute Nachricht, dass es gelungen ist sich politisch zu drei zentralen energiepolitischen Vorhaben zu verständigen.“ Damit werde Planungssicherheit für Unternehmen und die Industrie geschaffen. Jedoch müsse die Ratifizierung durch das Europäische Parlament noch abgewartet werden.

Das gilt vor allem für den Förderteil des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) und den Bestandsschutz für Eigenversorger. „Das sichert die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen und damit Arbeitsplätze und hochwertige Beschäftigung in Deutschland“, so Wagner. Im Kern umfasst die Einigung folgende Punkte:

Eigenversorgung

Grundsätzlich bleibt es bei der Freistellung von der EEG-Umlage bei Bestandsanlagen. Nach einer substanziellen Modernisierung oder auch Ersatz (Austausch des Generators) fallen 20 Prozent der EEG-Umlage an. Wagner: „Positiv zu werten ist, dass nun die Unsicherheit endet und es bei neuen hoch effizienten KWK-Anlagen bei einer Belastung von 40 Prozent der EEG-Umlage bleibt. Allerdings sind in der Umsetzung noch viele Fragen offen.“

Entlastung energieintensiver Industrien

Die Privilegierung der energieintensiven Industrie bei der KWKG-Umlage wird wie in der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2017 ausgestaltet: Wer einen Begrenzungsbescheid auf der Grundlage des EEG hat, wird auch nach dem KWKG entlastet. „Dies ist eine gute Nachricht für unsere energieintensiven Unternehmen in Oberfranken. Ohne diese Entlastung wäre eine Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland auf Dauer nicht mehr gewährleistet und würde womöglich zu Abwanderung von Betrieben ins Ausland führen“, so IHK-Hauptgeschäftsführerin Christi Degen.

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz)

Strommengen über 1.000.000 Kilowattstunden zahlen künftig ebenfalls den vollen Satz der KWK-Umlage. Ausnahmen gibt es nur noch für Unternehmen, die einen EEG-Begrenzungsbescheid besitzen. Auf viele Unternehmen kommen damit erhebliche Stromkostensteigerungen zu. Eigenerzeugung soll ausgeschlossen werden, dafür sich aber Anlagen im Ausland beteiligen können. Die KWK-Förderung wird für Anlagen zwischen 1 und 50 MW ausgeschrieben. Die entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage wird 2016 verabschiedet und die erforderliche Verordnung zur Umsetzung wird 2017 erlassen. „Einmal mehr ist vor allem der industrielle Mittelstand von energierechtlichen Änderungen betroffen. Hier sind deutliche Kostensteigerungen zu erwarten“, kritisiert Wagner.

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017

Mit gemeinsamen Ausschreibungen für Wind an Land und Photovoltaik werden technologieübergreifende Ausschreibungen getestet. Ab dem Jahr 2018 wird eine Kapazität von 400 MW pro Jahr technologieneutral für Windenergie an Land und große Photovoltaikanlagen ausgeschrieben. „Dass nun Ausschreibungen flächendeckend Einzug halten können, werten wir als positiv“, so Christi Degen.

Alle diese Maßnahmen sollen vorbehaltlich der Zustimmung der Kommission am 1.1.2017 in Kraft treten.