Stadt Bayreuth: Regeln für das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen
Im Stadtgebiet Bayreuth ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und dort auch nur auf den Grundstücken erlaubt, auf denen sie angefallen sind. Das Verbrennen ist zudem nur werktags von 8 bis 18 Uhr zulässig.
Dabei ist darauf zu achten, dass keine erheblichen Belästigungen durch Rauchentwicklung entstehen und das Feuer nicht über die Verbrennungsfläche hinaus übergreift. Bei starkem Wind darf daher kein Feuer entzündet werden, bereits brennende Feuer müssen unverzüglich gelöscht werden. Weiterhin ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Feuer mindestens einen Tag vorher telefonisch unter 0921 251388 anzumelden und dabei die Meldedaten der Verantwortlichen, des Brandortes und der Branddauer anzugeben, damit die Integrierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach rechtzeitig informiert werden kann.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Sie muss beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Adolf-Wächter-Straße 10 – 12, 95447 Bayreuth, Telefon 0921 591421, beantragt werden.
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