Bamberger SPD-Fraktion hinterfragt Vergabe von Dienstleistungen bei ARE II

In einer Anfrage fordert die SPD-Stadtratsfraktion die Stadt Bamberg auf bei der Regierung von Oberfranken den Vergabeprozess von Dienstleistungen an Unternehmen zu hinterfragen. Im Bamberger Aufnahme- und Rückführungszentrum haben ca. 70 Personen ihre Stelle verloren, da lokale Unternehmen keine Zuschläge in Ausschreibungsverfahren erhalten hatten.

Mit Unverständnis hat die SPD Stadtratsfraktion auf die Entscheidung der Regierung von Oberfranken reagiert, die Zusammenarbeit mit den Bamberger Unternehmen Sennefelder und AWO einzustellen. „Jetzt werden ausgerechnet die Unternehmen bestraft, welche uns und der Regierung am meisten geholfen haben, als die Not durch die Flüchtlingsströme am größten war“, so SPD Fraktionsvorsitzender Klaus Stieringer. „Die Bayerische Landesregierung hat uns, als es um die Entscheidung zur Einrichtung des Zentrums in Bamberg ging, zugesichert, dass lokale Unternehmen zum Zuge kommen werden“, so Klaus Stieringer. „Es verwundert, dass auch diese Zusicherung schon nach nicht einmal einem Jahr nicht mehr gültig ist.“

Auch Heinz Kuntke, SPD Stadtrat und Vorsitzender des Bürgervereins, kritisiert die Entscheidung der Regierung von Oberfranken: „Ich bedauere sehr, dass lokale Unternehmen beim Wachdienst und der Küche keinen Zuschlag erhalten haben und das Essen nun aus Nürnberg und das Wachpersonal sogar von außerhalb Bayerns kommt“, so Heinz Kuntke. Die SPD-Fraktion möchte deshalb die Kriterien der Vergabe hinterfragen lassen und stellt eine entsprechende Anfrage an die Stadt Bamberg. „Eine Entscheidung sollte nicht ausschließlich aufgrund von finanziellen Gesichtspunkten getroffen werden, sondern andere Kriterien wie Qualität, die Auswahl der Beschäftigten und die lokale Bindung, sollten mit einbezogen werden“, so Kunkte. „Gerade bei einem so schwierigen und teilweise umstrittenen Projektes wie der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung in Bamberg wäre ein positiver Effekt durch lokale Arbeitsplätze weiter wünschenswert“, so Heinz Kuntke. „Wir wollen auch sicherstellen, dass die nun neuen Sicherheitskräfte und das Küchenpersonal sorgfältig ausgewählt und angemessen vergütet werden“, betont auch Felix Holland, Stadtrat und Kreisvorsitzender der SPD. „Durch die Vergabe an Unternehmen von außerhalb, die uns nicht bekannt sind, haben wir keine Informationen über das eingesetzte Personal“, so Holland.

Die SPD-Fraktion möchte deshalb genauere Informationen über die Auswahl und Arbeitsbedingungen des eingesetzten Personals. Da es nach Aussage der Regierung von Oberfranken keine Beanstandungen an der bisherigen Arbeit gab, verwundert die Neuvergabe umso mehr. „Die bisherigen Unternehmen haben gute Arbeit geleistet,“ so die stellvertretende SPD Fraktionsvorsitzende Ingeborg Eichhorn. Die Unternehmen haben extra Mitarbeiter neu eingestellt und konnten auch die besonderen Bedürfnisse der Bewohner der ARE II wie kindergerechte Nahrung und religiösen Vorschriften entsprechende Mahlzeiten erfüllen. „Die bisherige Qualität der Mahlzeiten und des Wachdienstes müssen auch von den neuen Unternehmen fortgeführt und dies regelmäßig überprüft werden.“, betont Ingeborg Eichhorn.

Im Zusammenhang mit der Vergabe der Dienstleistungen bittet die SPD Stadtratsfraktion um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  • Hat das ausgewählte Sicherheitsunternehmen die Zertifizierung nach DIN 77200 Stufe 2?
  • Stimmt es, dass das ausgewählte Sicherheitsunternehmen erst wenige Tage vor dem Abgabetermin am 27.5.2016 ein Gewerbe in Landkreis Schweinfurt angemeldet hat, um damit die Vorgabe der 100 km Grenze einzuhalten?
  • Stimmt es, dass das ausgewählte Sicherheitsunternehmen mit Subunternehmern arbeitet? Im Leistungsverzeichnis steht wörtlich: die Übertragung von Bewachungsaufgaben an Subunternehmer ist grundsätzlich untersagt. Sollte sich im Einzelfall eine Übertragung als unumgänglich notwendig erweisen, ist vorher die schriftliche Erlaubnis des Auftraggebers einzuholen. Für den Subunternehmer gelten die gleichen Bedingen wie für den Auftragnehmer. Dies gilt insb. auch hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen. Der Subunternehmer gilt als Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB.
  • Ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiter des ausgewählten Sicherheitsunternehmens die Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO nachweisen können und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind?
  • Hat die Regierung von Oberfranken überprüft, ob das beauftragte Sicherheitsunternehmen ausreichend Personal beschäftigt, um den Auftrag auch bei der Zielgröße von 1500 Flüchtlingen ausführen zu können?
  • Ist sichergestellt, dass die Versorgung der Bewohner in der ARE II mit täglicher kindergerechter Nahrung angeboten wird und die religiösen Vorschriften bei entsprechenden Mahlzeiten erfüllen werden?
  • Ist sichergestellt, dass die Qualität der angebotenen Lebensmittel sowohl aufgrund ihrer Inhaltsstoffe, Herkunftsgebiete und ihrer Vielfalt den bisherigen Angeboten entspricht?