MdB Anette Kramme: "Weiterhin Vorrangprüfung in Oberfranken"

Das Bundesarbeitsministerium hat eine Verordnung erlassen, mit der der Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge erleichtert werden soll. In 133 von bundesweit insgesamt 156 Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit wird die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt. Wie Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme informiert, ändert sich für Oberfranken jedoch vorerst nichts. „Durch die Beteiligung der Länder soll sichergestellt werden, dass die regionale Arbeitsmarktlage angemessen Berücksichtigung findet“, informiert Kramme.

Die verbleibenden 23 Agenturbezirke, in denen weiterhin innerhalb der ersten fünfzehn Monate des Aufenthalts eine Vorrangprüfung bei Asylbewerbern und Geduldeten durchgeführt wird, befinden sich in Bayern (Aschaffenburg, Bayreuth-Hof, Bamberg-Coburg, Fürth, Nürnberg, Schweinfurt, Weiden, Augsburg, München, Passau, Traunstein), in Nordrhein-Westfalen (Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Recklinghausen) sowie in Mecklenburg-Vorpommern, das vollständig ausgenommen wurde.

Flüchtlinge, über deren Antrag auf humanitären Schutz noch nicht entschieden wurde, haben nach drei Monaten Aufenthalt grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung setzt bislang regelmäßig voraus, dass die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob bevorrechtigte inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Beschäftigung zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und die Flüchtlinge nicht zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden (Prüfung der Beschäftigungsbedingungen). Die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung ist in der Vergangenheit oftmals an der Vorrangprüfung gescheitert. „Eine erfolgreiche Integration der Menschen, die zu uns kommen, kann nur gelingen, wenn wir sie auch in den Arbeitsmarkt integrieren. Daher ist die Aussetzung der Vorrangprüfung ein wichtiger Schritt. Angespannte Arbeitsmärkte dürfen jedoch nicht zusätzlich belastet werden. Die Beteiligung der Länder soll das sicherstellen“, so Anette Kramme.