Verkehrsregelungen zum Sommernachtsfest in Bayreuth

Hinweise des Straßenverkehrsamtes – Autofahrern wird empfohlen, den kostenlosen Park & Ride-Service zu nutzen

Zum Sommernachtsfest am Samstag, 30. Juli, gilt im Umfeld der Eremitage wieder eine gesonderte Verkehrsregelung. Sie soll gewährleisten, dass die Rettungswege frei bleiben und der zu erwartende starke Besucherverkehr reibungslos abgewickelt werden kann.

In der Eremitagestraße, Eremitenhofstraße, Wunau- und Steinachstraße darf beidseitig nicht geparkt werden. Die Wunau-, die Steinach- und die Sonntagstraße dienen als Anfahrtszonen für die Feuerwehr. In der Ochsenhut und in der Königsallee zwischen der Rollwenzelei und der Ochsenhut besteht ebenfalls ein beidseitiges Haltverbot.

Die Königsallee ab Ochsenhut in Richtung Haupteingang der Eremitage und die Eremitagestraße stadteinwärts bis zur Sonntagstraße werden während der Veranstaltung zu Einbahnstraßen erklärt.

Park & Ride-Angebot am Volksfestplatz

Nachdem die Parkmöglichkeiten im Umfeld der Eremitage erfahrungsgemäß sehr schnell belegt sein werden, empfiehlt das Straßenverkehrsamt, das kostenlos zur Verfügung stehende „Park & Ride-Angebot in Anspruch zu nehmen.

Am Volksfestplatz stehen von 16 Uhr bis etwa 3 Uhr, neben einer großen Zahl von Parkplätzen, wieder ausreichend Busse für einen ständigen Pendelverkehr zur Eremitage bereit. Sie fahren in diesem Jahr allerdings an der Friedrich-Ebert-Straße auf der Höhe des Volksfestplatzes ab. Der Seitenausgang ist in dieser Zeit geöffnet. Die Bayreuth Marketing & Tourismus GmbH (BMTG) weist darauf hin, dass das Parken auf dem Volksfestplatz mit einer gültigen Eintrittskarte bis Sonntag, 31. Juli, 8 Uhr, kostenfrei ist. Die Haltestelle für das Veranstaltungsgelände befindet sich am Haupteingang zur Eremitage. Zusätzlich besteht die Möglichkeit mit den Linienbussen der Verkehrsbetriebe ebenfalls in Verbindung mit der Eintrittskarte ab 16 Uhr bis etwa 3 Uhr kostenlos zur Eremitage und wieder zurück zu fahren.

Für Schwerbehinderte, Radfahrer und Motorräder besteht eine Parkmöglichkeit unmittelbar auf dem Parkplatz der Eremitage.

Achtung: Verstöße gegen die angeordneten Haltverbote werden konsequent geahndet. Fahrzeuge, die unberechtigt parken und dadurch Rettungswege sowie den Linienverkehr behindern, wird die Polizei unverzüglich abschleppen lassen.