AOK Bamberg Informiert: Veränderungen in der Pflege

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II gelten einige neue Regelungen in der Pflege. Die meisten Änderungen sind zwar erst ab 2017 gültig, aber die sind bedeutungsvoll. „Bereits jetzt interessieren sich viele Betroffene dafür, welche Änderungen auf sie zu kommen werden“, so Silvia Sterba, AOK-Pflegeberaterin aus Bamberg. Ab 2017 ändert sich grundlegend die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt. Das neue System zur Pflegebegutachtung beinhaltet dann fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen. Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit soll dazu beitragen, dass nicht mehr zwischen körperlichen Einschränkungen einerseits und kognitiven und psychischen Einschränkungen andererseits unterschieden wird. „Damit soll insbesondere pflegebedürftigen Demenzkranken geholfen werden“, erklärt Sterba.

„Unsere Versicherten und ihre Angehörigen müssen sich um nichts kümmern“, sagt Sterba. Die AOK Bayern überträgt alle bisherigen Pflegestufen automatisch in die neuen Pflegegrade. Und dank der Bestandsschutzregelung wird niemand durch die Umstellung schlechter gestellt. Bis zur Einführung des neuen Bewertungssystems wird die AOK Bayern ihre Versicherten regelmäßig mit Informationen versorgen.

Pflegekasse berät

Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine Pflegeberatung. „Wir beraten unsere Versicherten individuell und kommen auf Wunsch auch gerne nach Hause“, sagt Susanne Bäuerlein, AOK-Pflegeberaterin aus Bamberg. Die Pflegeberatung ist kostenfrei. Frau Bäuerlein und Frau Sterba sind unter der Nummer 0951/9336-376 oder 0951/9336-856 in der AOK-Direktion Bamberg erreichbar. Alle 52 Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der AOK Bayern besitzen einen Dienstausweis und sind wie alle AOK-Mitarbeiter streng auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses verpflichtet.