Stellungnahme der Stadt Bayreuth zum Sicherheitskonzept für die Bayreuther Festspiele

Mit der sukzessiven Umsetzung des Sicherheitskonzeptes für die diesjährigen Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth hat eine kritische öffentliche Diskussion um die Notwendigkeit der damit verbundenen Maßnahmen begonnen, zu der die Stadt Bayreuth in einer Erklärung Stellung nimmt.

Die Stadt Bayreuth stellt in ihrer Pressemitteilung klar, dass die von der Leitung der Bayreuther Festspiele inzwischen in die Wege geleiteten Maßnahmen weder von der zeitlichen Abfolge her noch in ihren Details von der Stadtverwaltung angeordnet wurden. Dies gilt auch für die aktuelle Bewachung des Festspielhauses durch private Sicherheitskräfte, die laut Medienberichten auch von Mitarbeitern des Festspielhauses selber kritisiert wird. Sie wurde in dieser Form mit der Stadt im Vorfeld nicht abgestimmt und sie wird, jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt, von der Stadt als in dieser Form nicht erforderlich und nur kostentreibend angesehen. Veranlasst wurde dies allein von der Geschäftsführung.

Die Stadt Bayreuth weist in diesem Zusammenhang nochmals nachdrücklich darauf hin, dass der von der Stadt mit Blick auf die diesjährigen Festspiele erlassene Bescheid zwar die Forderung nach einem abgestuften Sicherheitskonzept beinhaltet, Detailmaßnahmen wurden darin aber nicht angeordnet. Dabei war allen Verantwortlichen von Anfang an klar, dass es eine bloße Selbstverständlichkeit ist, für eine Veranstaltung wie die Festspiele ein Sicherheitskonzept zu entwickeln. Im Hinblick auf die abstrakte Gefährdungslage war ebenso allen klar, dass das jetzige Sicherheitskonzept anspruchsvoller sein muss, als in den Jahren zuvor.

Die Stadt weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der erste Vorstoß in Sachen Sicherheitskonzept allein von Seiten der Festspielleitung und nicht, wie ebenfalls irreführend immer wieder in den Medien berichtet, seitens der Sicherheitsbehörden erfolgte. So wurde die Stadt Bayreuth im Vorfeld von der Geschäftsführung gebeten, einen entsprechenden Auflagenbescheid zu erlassen.

Abschließend weist die Stadt Bayreuth darauf hin, dass der erlassene Bescheid nunmehr bestandskräftig ist. Eine von der Geschäftsführung erhobene Klage wurde inzwischen für erledigt erklärt. Sämtliche durch den Rechtsstreit entstandenen Kosten werden von der Festspiele GmbH übernommen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth stellt im Übrigen klar, dass diese Kostenübernahme auch billigem Ermessen entspreche, da die Klage nach summarischer Prüfung wohl keinerlei Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.