Leserbrief: "Unfallursache bekannt"

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Sicher hatte die Radfahrerin einen Schutzengel (Fränkischer Tag vom 30. Mai; http://www.bamberger-onlinezeitung.de/2016/05/28/fahrradfahrerin-von-lkw-angefahren/). Warum aber mußte dieser überhaupt eingreifen?Die Mißachtung der Vorfahrt geradeaus fahrender Radler durch abbiegende Kraftfahrer ist eine der häufigsten Ursachen für Fahrradunfälle. Das Risiko steigt deutlich, befindet sich der Pedalist auf eigener Fahrspur – außerhalb des bewußten Wahrnehmungsbereichs, nicht selten gar im toten Winkel. Die größte Gefahr bilden bauliche Radwege.

Wer kommt überhaupt auf die Idee, Geradeausverkehr auf der rechten Seite nach rechts abbiegender Fahrzeuge zu führen? Ausschließlich Radverkehrsplaner!

Aus gutem Grund sind benutzungspflichtige Radwege nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Sie müssen eine nachgewiesene (!), durch die Örtlichkeit bedingte (!) außergewöhnlich hohe (!) Gefahrenlage entschärfen (StVO). Zwingend vorgeschrieben ist die Beachtung vorgegebener Qualitätskriterien (Verwaltungsvorschrift zur StVO, technische Regelwerke). Wiederholt hat die Rechtsprechung, auch in den Berufungsinstanzen, bekräftigt: Den Verkehrsbehörden ist nach dem Willen des Verordnungsgebers (!) explizit verwehrt, die Kriterien unter Berufung auf das Fehlen baulicher Alternativen zu mißachten.

Die Radwege auf der Pfisterbrücke sprechen all diesen Anforderungen Hohn:

  • Die Fahrbahn verläuft übersichtlich, eine besondere Gefahrenlage ist nicht erkennbar. Das Vorhandensein langsamerer Verkehrsteilnehmer rechtfertigt, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, keine Verkehrsbeschränkung wie das mit der Radwegbenutzungspflicht verbundene Fahrbahnverbot.
  • Auch die Ordnung des Verkehrs ist durch die Radler nicht gefährdet. Zu nennenswerten Rückstauungen kommt es nur, stehen die Autos sich gegenseitig im Weg.
  • Die verbleibenden Gehwege sind weit von ihren erforderlichen Querschnitten (unbehinderter Fußgängerverkehr auch mit Rollstuhl oder Kinderwagen im Begegnungsfall) entfernt.
  • Die Radwege selbst sind dermaßen schmal, daß Überholen unmöglich ist, stets die Gefahr besteht, den Gehweg zu verletzen (OLG Celle: Nicht einmal der Lenker darf in dessen Luftraum ragen!) oder über die recht hohe Bordsteinkante auf die Fahrbahn abzurutschen.
  • Die Kfz-Fahrstreifen sind so knapp bemessen, daß die Kraftfahrer ohne den erforderlichen Seitenabstand an den Radfahrern vorbeifahren. Da sie dies von Rechts wegen nicht dürfen, stellte das Radfahren auf der Fahrbahn keine zusätzliche Behinderung dar. Die Radwege verleiten die Autofahrer lediglich zu rechtswidrigem Verhalten.
  • Mit mehrspurigen Fahrrädern oder Hängergespannen darf die Radwegbenutzungspflicht in derartigen Fällen ohnehin ignoriert werden. Doch die wenigsten Autofahrer wissen das. So kommt es immer wieder zu teils gefährdend aggressiven Nötigungen.

Dieses Mal hatte die Radlerin Glück. Anfang des vergangenen Jahres hat eine andere bei einer ähnlichen Situation ihr Leben eingebüßt. Zwischenzeitlich mußte sogar die in Fragen des Radverkehrs arg rückständig eingestellte Bamberger Polizei vor dem Fahrradforum eingestehen, daß Radwege mitnichten der Sicherheit förderlich sind. Dennoch sind die Verantwortlichen nicht bereit, der Verkehrssicherheit die ihr gebührende Priorität einzuräumen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig