Argumentationstraining gegen (rechte) Stammtischparolen am 20.07.2016 in Forchheim
Der Kreisjugendring Forchheim bietet in Kooperation mit der Regionalen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus Oberfranken/ Oberpfalz ein Argumentationstraining gegen (rechte) Stammtischparolen für alle Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen aus der Jugend(verbands)arbeit, sowie für alle sonstigen Interessierten an.
Immer wieder hören wir rechtspopulistische Aussagen wie „Die Ausländer nehmen uns die Arbeitsplätze weg!“, „Die Flüchtlinge haben immer die neuesten Handys!“ oder „Das sind doch alles nur Wirtschaftsflüchtlinge!“. Spontan dagegen zu argumentieren ist dann häufig schwierig. Dabei sind solche Gedanken in Deutschland durchaus verbreitet und bedrohen das gesellschaftliche Zusammenleben. Zusätzlich versuchen rechte Organisationen und (Rechts-)Populisten mit diesen oder anderen Stammtischparolen immer mehr Anhänger zu gewinnen.
Um solchen populistischen Aussagen nicht ausgeliefert zu sein, schauen wir hinter die Kulissen von Stammtischparolen. Geklärt werden die dahinter stehende Psychologie sowie die ideologische und politische Gefahr, die von ihnen ausgeht. Anschließend wird in interaktiven Übungen von den Teilnehmer/-innen ausprobiert, wie solche Sprüche argumentativ und rhetorisch beizukommen ist. Geleitet wird das Training von Arno Speiser (Regionale Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus für Oberfranken und Oberpfalz).
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 20.07.2016 von 18.00 – ca. 20.30 Uhr im Kreisjugendring Forchheim (Löschwöhrdstr. 5, 91301 Forchheim) statt. Für die Teilnahme am Argumentationstraining fallen keine Teilnahmegebühren an. Um eine schriftliche Anmeldung an den Kreisjugendring Forchheim bis spätestens Mittwoch, den 06.07.2016 wird gebeten. Alle weiteren Informationen zur Veranstaltung, sowie das benötigte Anmeldeformular und die geltenden AGBs sind im Internet unter www.kjr-forchheim.de zu finden oder unter der Telefonnummer 09191/7388-0 zu erfragen.
Einlassvorbehalt/Versammlungsausschluss:
Die Veranstalter behalten sich gem. § 6 VersG i.V.m. Art. 10 BayVersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur
Veranstaltung zu verwehren.
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