Zufahrt zur Schönsteinhöhle-Brunnsteinhöhle ab 01.06. wieder freigegeben

Der Markt Wiesenttal und das Landratsamt Forchheim weisen darauf hin, dass die nach der Straßenverkehrsordnung mit dem Verkehrszeichen 250 (roter Kreis auf weißem Grund) angeordnete Verkehrsbeschränkung für den zwischen Oberfellendorf und Albertshof abzweigenden Forstweg zur Schönstein-Brunnsteinhöhle ab dem 01.06.2016 bis zum Parkplatz aufgehoben wird.

Eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren dieses Wegabschnittes sowie zum Abstellen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz an der Weggabelung unterhalb der Höhle ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.