Ebermannstadt: Bauschuttablagerungen im FFH-Gebiet werden mit Humus überdeckt und illegal entsorgt
Bei einem Ausflug um Pfingsten musste festgestellt werden, dass in den letzten Tagen neben einer Scheune im Wald in unmittelbarer Nähe bei Ebermannstadt in der Gemarkung Breitenbach Schuttreste (Fliesen, Keramik, Mauerwerk) widerrechtlich ausgebracht wurden. Die Scheune befindet sich zwischen dem ehemaligen Knörlein Steinbruch und dem Wohngebiet Schottenberg/Sollerin. Der Ablagerungsort befindet sich im Bereich Flora-Fauna-Habitat (FFH-Gebiet) und ist daher aus naturschutzfachlicher Sicht besonders schützenswert. Im unmittelbaren Bereich befindet sich ein Wasserschutzgebiet der Stadt Ebermannstadt. Auch private Grundstückseigentümer im Waldgebiet müssen sich an diese Tatsachen halten. Bei einer weiteren Begehung musste festgestellt werden, dass der Bauschutt mit Erdreich überdeckt worden ist, um sprichwörtlich „Gras über die Sache wachsen zu lassen“ und dieses rechtwidrige Vorgehen zu vertuschen (siehe Foto Nachher).
Der BN Ebermannstadt will das nicht hinnehmen: „Dieses Verhalten ist für jeden rechtschaffenden Bürger, der seinen Bauschutt auf der Deponie in Gosberg vorbeibringt und 15 € pro Tonne (ohne Zusatzstoffe) bezahlt eine Frechheit. Im Nachhinein auch noch die Hinterlassenschaften mit Erdreich abzudecken ist kriminell. Das ausgebrachte Material ist unverzüglich und vollständig zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen, um weitere Verunreinigungen des Bodens auszuschließen bzw. weitere Ablagerungen zu verhindern. Der Verursacher oder Eigentümer der Fläche kann sich aus unserer Sicht nicht einmal darauf berufen, den Bauschutt zwischengelagert zu haben, da die Verdeckung mit Erdreich bewusst im Nachhinein erfolgt sein muss.
Wir haben den Ort dokumentiert und stellen hiermit bei allen betroffenen Behörden der Stadt Ebermannstadt und des Landkreises Forchheim den Antrag, sich der Sache anzunehmen. Bei der Polizei in Ebermannstadt werden wir eine Anzeige erstatten, um den Verursacher festzustellen und rechtlich zu belangen.“
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