Bayreuths Bürgerinnen und Bürger stimmen über die Zukunft der Stadthalle ab

Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid am 8. Mai

Bayreuths Bürgerinnen und Bürger haben am Sonntag, 8. Mai, bei einem Bürgerentscheid die Möglichkeit, über die Sanierung der Stadthalle abzustimmen. Dabei geht es um die Frage, ob das Stadtratsvotum vom April vergangenen Jahres für die sogenannte „große Sanierungslösung“ unter Berücksichtigung höchstmöglicher Fördermittel aufrechterhalten bleiben soll oder ob der Beschluss aufgehoben und stattdessen eine kostengünstigere Alternative realisiert werden soll.

Das Bürgerbegehren hat der Stadtrat im März für zulässig erklärt. Dazu hat er außerdem in Form eines Ratsbegehrens einen eigenen Alternativvorschlag beschlossen, der den Bürgern ebenfalls zur Entscheidung vorgelegt wird. Der Bürgerentscheid ist daher auch mit einer Stichfrage – für oder gegen die vom Stadtrat beschlossene Sanierung der Stadthalle – versehen.

Die 71 Stimmlokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer per Brief abstimmen möchte, muss seine Unterlagen so rechtzeitig absenden, dass sie spätestens am 8. Mai, 18 Uhr, beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth eingegangen sind. Über 3200 Stimmberechtigte haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. Die Briefabstimmung kann mit der vom Wahlamt an alle Stimmberechtigten verschickten Abstimmungsbenachrichtigungskarte oder online über das Bürgerserviceportal auf der Homepage der Stadt Bayreuth (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/bayreuth) beantragt werden.

Fragen und Antworten zum Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind im Freistaat Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Damit können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde von den eigenen Gemeindebürgern selbst entschieden werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden erst 1995 als Instrument in die Bayerische Verfassung sowie in die Bayerische Gemeindeordnung aufgenommen.

Was ist ein Bürgerbegehren?

Mit einem Bürgerbegehren können die Gemeindebürger einen Bürgerentscheid über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde beantragen. Gegenstand ist dabei eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung. Die für die Beantragung erforderlichen Unterstützungsunterschriften können frei gesammelt werden. Die Zahl der notwendigen Unterschriften ist abhängig von der Anzahl der Einwohner der Gemeinde und dem entsprechenden Quorum. Für Städte mit 50.001 bis 100.000 Einwohnern – hierzu gehört auch die Stadt Bayreuth – liegt die notwendige Mindestanzahl von Unterzeichnern bei 6 Prozent der stimmberechtigten Gemeindebürger.

Das von den Unterstützern unterschriebene Bürgerbegehren muss bei der Gemeinde eingereicht werden. Innerhalb von einem Monat nach der Einreichung muss der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. Wurde diese festgestellt, dürfen die Gemeindeorgane bis zum Bürgerentscheid keine gegensätzlichen Entscheidungen mehr treffen und nicht mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung beginnen – außer zu diesem Zeitpunkt bestünde eine rechtliche Verpflichtung dazu.

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ist ein Bürgerbegehren zulässig, findet über die Fragestellung ein Bürgerentscheid statt, es sei denn, der Gemeinderat beschließt die im Bürgerbegehren beantragte Maßnahme selbst. Der Bürgerentscheid muss spätestens drei Monate nach Feststellung der Zulässigkeit, mit Zustimmung der Vertreter des Bürgerbegehrens spätestens nach sechs Monaten, stattfinden.

Was ist ein Ratsbegehren?

Der Gemeinderat kann auch selbst beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises ein Bürgerentscheid (Ratsbegehren) stattfinden soll. Über diesen Weg kann der Gemeinderat auch einen Alternativvorschlag zu einem Bürgerbegehren den Bürgern zur Entscheidung vorlegen.

Ergebnis und Quorum

Die gestellte Frage des Bürgerentscheids ist entsprechend der Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden, falls diese Mehrheit das notwendige Abstimmungsquorum erfüllt. Die für das Quorum notwendige Stimmenanzahl ist wiederum abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde. Im Fall der Stadt Bayreuth (50.001 – 100.000 Einwohner) liegt das Quorum bei 15 Prozent (ca. 8.900 Stimmen) der Stimmberechtigten.

Da am 8. Mai zwei Bürgerentscheide zur Abstimmung stehen, die sich entgegenstehen, musste vom Stadtrat eine Stichfrage festgelegt werden. Es gilt diejenige Entscheidung, für die sich im Stichentscheid die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ausspricht. Bei Stimmengleichheit in der Stichfrage ist der Bürgerentscheid angenommen, welcher mit der höheren Stimmenzahl entschieden wurde.

Wirkung und Bindung eines Bürgerentscheids

Ein Bürgerentscheid wirkt wie ein Beschluss des Stadtrats. Er kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden, es sei denn die entsprechende Sach- oder Rechtslage hat sich grundlegend verändert.