Bamberger GAL warnt vor übereilter Entscheidung zum Bahnausbau

Auch Null-Variante sei nicht unwahrscheinlich – Drei GAL-Anträge fordern mehr Fakten

Die GAL befürchtet, dass der Stadtrat sich vom Bund unter ungerechtfertigten Druck setzen und in der Vollsitzung am 27.4.2016 zu einer übereilten und vorschnellen Entscheidung in Sachen Bahnausbau hinreißen lässt. Das versucht die GAL mit gleich drei Anträgen zu dieser Sitzung zu verhindern. Im Rahmen der Beteiligung der Kommunen am Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist das der letztmögliche Termin, um eine Stellungnahme der Stadt abzugeben.

„Doch die muss sich noch nicht auf eine Trassenvariante festlegen“, stellt GAL-Fraktionsvorsitzende Ursula Sowa klar. Ganz im Gegenteil will die GAL den Bahnausbau durch oder um Bamberg sogar noch einmal völlig in Frage stellen. Als offizielle Stellungnahme der Stadt schlägt die GAL drei Punkte vor. Erstens soll die aktuelle im BVWP vorgesehene Ostumfahrung für Personen- und Güterzüge mit maximal 230 km/h klar abgelehnt werden. „Das ist im Stadtrat auch unstrittig“, so Sowa.

Zweitens soll die Notwendigkeit eines Bahnausbaus generell noch einmal überprüft werden. In einem von der Stadt beauftragten Gutachten würden für die Bamberg-Strecke weit weniger Güterzüge prognostiziert als von der Bahn, erläutert Peter Gack dazu. Und über die im BVWP bereits festgeschriebene Elektrifizierung der Strecke Nürnberg-Hof (Sachsen-Franken-Magistrale) würde künftig ein beachtlicher Teil des Güterverkehrs abgewickelt werden, der heute noch durch Bamberg fährt. „Es kann gut sein, dass neue Berechnungen zu einer Null-Lösung und somit gar keinem Ausbau führen“, resümiert Gack.

In ihrem dritten Punkt gehen die Grünen auf die Gretchenfrage „Durchfahrtsstrecke oder Güterzug-Ostumfahrung“ ein – wie sie selbst formulieren: die „Suche nach dem weniger schlimmen Übel“, denn schlimme Auswirkungen werde jede Variante haben. Doch wer jetzt eine Festlegung dazu vornehme, handle nicht verantwortungsvoll, denn es lägen noch immer nicht alle Fakten für eine ordentliche Abwägung auf dem Tisch. „Das Thema ist eben komplex, braucht Zeit und eine seriöse ausführliche Debatte“, so Sowa und fordert diesen Respekt auch vom Bund ein: „Die Stadt darf sich nicht unter Druck setzen lassen.“

Mit zwei weiteren Anträgen unterstreicht die GAL ihre Forderung „nach einer umsichtigen, bedachten und fundierten Haltung der Stadt“. Die Bürger und Bürgerinnen sollen über die möglichen Ausbauvarianten informiert und moderiert in die Meinungsbildung der Stadt eingebunden werden. Und es soll neben dem bereits für diese Woche anberaumten Termin zu einer Ortsbesichtigung im Stadtwald, durch den die Ostumfahrung entlang der Autobahn führen würde, auch eine Ortsbegehung der Durchfahrtsstrecke geben – mit Erläuterungen zu den geplanten Abrissen, Lärmschutzmaßnahmen und Auswirkungen auf Grundwasser im Gärtnerland in der Nordflur.

Hinweis:

An der offiziell „Konsultationsverfahren“ genannten Bürgerbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan können alle Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Online unter http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/StellungnahmeAbgeben/stellungnahme_node.html. Schriftliche Stellungnahmen an: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat G12, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin, Stichwort „BVWP 2030“. Das Konsultationsverfahren läuft noch bis 2. Mail 2016.