Vorerst keine Eintragungen für halbautomatische Schusswaffen für Jägerinnen und Jäger mehr

Das Landratsamt Forchheim informiert, dass bis auf Weiteres keine halbautomatischen Schusswaffen mit wechselbarem Magazin für Jäger mehr in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Kurzwaffen sind davon vorerst nicht betroffen.

Grund hierfür ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.03.2016 (Az: 6 C 60.14), welches Jägern das Bedürfnis für solche Waffen aberkennt sowie die darauf erlassene Weisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.04.2016. Vor diesem Hintergrund weist das Landratsamt Forchheim darauf hin, dass derzeit für betroffene Jäger vom Erwerb solcher Waffen abzusehen ist.
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