Universität Bayreuth: „Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter“
Ein neues Forschungsvorhaben an der Universität Bayreuth will zu einem zeitgemäßen und realitätsnahen Verbraucherrecht in Deutschland beitragen.
Wer sich im beruflichen oder privaten Alltag auf digitale Produkte und Dienstleistungen verlässt, erlebt dabei möglicherweise lästige Pannen: Die App verweigert nach einem Update ihren Dienst, oder die Bildqualität eines Videostreams für den geplanten Filmabend lässt zu wünschen übrig. Wird der aktuelle Verbraucherschutz in Deutschland solchen Herausforderungen noch gerecht? Legen die Kunden auf neue gesetzliche Regelungen Wert, oder sind sie bei auftretenden Problemen mit dem Service der Anbieter zufrieden?
Damit solche Fragen beantwortet werden können, will ein neues Forschungsvorhaben dazu beitragen, die dafür erforderliche Informationsbasis zu schaffen. Wissenschaftler der Universität Bayreuth, die der Projektgruppe Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) angehören, werden in den nächsten Monaten eine Studie zum Thema „Störungen beim Online-Erwerb von digitalen Inhalten“ erarbeiten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen helfen, das Verbraucherrecht an die Besonderheiten digitaler Produkte und Dienstleistungen anzupassen. Die Initiative zu diesem Vorhaben ging vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz aus. „Wir brauchen den bestmöglichen Schutz der Verbraucher auch bei den Neuen Medien. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, dass die digitale Welt den richtigen gesetzlichen Rahmen erhält“, erklärte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf, als sie den Startschuss für das Forschungsprojekt gab.
Verknüpfung von kundenorientierten, technischen und rechtlichen Aspekten
Der Lehrstuhl für Innovations- und Dialogmarketing unter der Leitung von Prof. Dr. Daniel Baier bereitet dazu eine repräsentative Verbraucherbefragung vor und holt kritische wie auch lobende Stimmen der Anbieter, Verbrauchervereinigungen und Nutzer ein. Das Ziel ist ein fundierter Überblick über die Alltagserfahrungen, welche die Nutzer in Deutschland mit der Qualität digitaler Inhalte – wie beispielsweise Apps und Streaming-Dienste – machen. So wollen die Wissenschaftler unter anderem herausfinden, wie unvorhergesehene Probleme, die von den Kunden als Qualitätsmängel erlebt werden, in der Praxis behoben werden. Derartige Beeinträchtigungen werden dazu im Labor nachgestellt.
Anknüpfend an die Erkenntnisse, die aus den Befragungen und der technischen Untersuchung hervorgehen, sollen konkrete Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber und die Anbieter formuliert werden. Dazu kooperiert die FIT-Projektgruppe Wirtschaftsinformatik mit der von Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel geleiteten Forschungsstelle für Verbraucherrecht der Universität Bayreuth. Die angestrebten Handlungsempfehlungen werden sich auch mit dem Richtlinienvorschlag für den Verbraucherschutz bei digitalen Inhalten kritisch auseinandersetzen, den die Europäische Kommission im Dezember 2015 vorgelegt hat. Darin enthaltene Lücken sollen identifiziert und geschlossen werden.
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