Leserbrief: Bedeutet „Schweigen“ Zustimmung?

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Sehr geehrter Herr Olaf Drescher, Gesamtprojetleiter 8, Kopie an Dr. Gruber Vorsitzender des Aufsichtrates die Herrn Sulzer und Plenter

Erinnerung an unser Schreiben vom 09.03.2016

Betrifft dass Planfeststellung gemäß § 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. § 3 Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz für das Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit – Schiene – Nr. 8“

Ausbaustrecke (ABS) Nürnberg – Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt 18/19, Forchheim – Eggolsheim, Bahn-km 32,402 bis Bahn-km 46,000; hier: Planänderungsverfahren nach § 73 Abs. 8 VwVfG.

Bedeutet „Schweigen“ Zustimmung?

Normaler gilt Schweigen als Zustimmung.

Heißt es, das Sie mit ihrem Schweigen zugeben das Sie in Forchheim bewusst falsch informiert haben. Wie können Bürger einer Institution vertrauen die solche beweisbaren Vorwürfe unbeantwortet lässt. Sie sollte sich doch zu einer Erklärung durchringen die den Bürgern verständlich macht wie es zu solchen Fehläußerungen kommen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Otwin Schneider
Für die Bürgerinitiative Forchheim Nord