Landratsamt Bamberg: Maximal ½ m³ Bauschutt zum Wertstoffhof
Nur mineralisches Material ohne Verunreinigungen
Der Landkreis Bamberg bietet seinen Bürgern im Bereich der Bauschuttentsorgung eine äußert kundenfreundliche Lösung. Der Fachbereich Abfallwirtschaft weist jedoch darauf hin, dass die Annahme von Bauschutt an den Wertstoffhöfen im Landkreis auf maximal ½ m³ (500 Liter) pro Öffnungstag beschränkt ist. Die Betreuer der Einrichtungen sind angehalten, die Anlieferungen von Bauschutt sowohl hinsichtlich der Menge, wie auch der Qualität zu kontrollieren. Übermengen bzw. ungeeignete Materialien müssen abgewiesen werden.
Fallen im Rahmen einer Umbaumaßnahme größere Mengen an mineralischem Bauschutt an, stehen im Landkreis Bamberg private Entsorger zur Verfügung, Adressen sind bei der Abfallberatung erhältlich.
Handwerksbetriebe sind berechtigt, an den Wertstoffhöfen Bauschutt (bzw. andere Verwertungsabfälle) abzugeben, wenn der Betrieb durch einen ausreichend großen Restabfallbehälter an die Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg angeschlossen ist. Nur so ist gewährleistet, dass für die in Anspruch genommene Leistung eine Gegenleistung in Form von Abfallentsorgungsgebühren erbracht wird.
Neben der Menge ist auch die Qualität des Bauschutts ein wichtiges Annahmekriterium, da das gesammelte Material ab April 2016 in einer Aufbereitungsanlage im Landkreis zu güteüberwachtem, geprüftem und zertifiziertem Recycling-Baustoff verarbeitet wird. Um diese hochwertige Verwertung gewährleisten zu können, ist es jedoch erforderlich, dass der an den Wertstoffhöfen gesammelte Bauschutt als Ausgangsmaterial keine Stör- und Fremdstoffen enthält.
Deshalb wird nur unbelasteter, mineralischer Bauschutt angenommen, dazu gehören z. B.:
- Massivmauerwerk
- Beton bzw. Stahlbeton
- Dachziegel
- Fliesen
- Natursteine
- Pflanzentöpfe aus Ton bzw. Keramik
- Geschirr aus Keramik (Teller, Tassen, usw.)
- keramische Sanitäreinrichtungen (Waschbecken, WC-Schüsseln)
- hart gewordener Zement oder Estrich (ohne die Papiersäcke!)
Grundsätzlich muss der Bauschutt frei von sonstigen Abfällen, wie beispielsweise Tapeten, Holz, Silikon oder Kunststoff sein. Nachfolgend sind einige Materialien aufgeführt, die keinesfalls über den Bauschuttcontainer entsorgt werden dürfen:
- Steine mit Rußanhaftungen oder „Schwarzanstrichen“ (z.B. Kaminsteine)
- Porenbetonsteine (wegen der zu geringen Festigkeit)
- Dachpappe
- Platten oder Steine mit Kunststoffgewebe
- Heraklit- bzw. Faserplatten
- Isoliermaterial (Styropor, Kork, Mineralfasern, usw.)
- Kabelreste
- Schlacke
- Platten oder Gegenstände aus Asbestzement
- Gipskartonplatten / Gipsputz
- Glasbausteine
Der Fachbereich Abfallwirtschaft bittet die Hinweise zu beachten, damit eine hochwertige Verwertung des Bauschutts sichergestellt werden kann.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Abfallberatung des Landkreises Bamberg unter folgenden Rufnummern gerne zur Verfügung: 0951/85-706 oder 85-708.
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