Landratsamt Bamberg: Einwurfzeiten der Glas-/Dosencontainer beachten!
Der Fachbereich Abfallwirtschaft am Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass die Glas- und Dosencontainer im Landkreis nur werktags zwischen 7:00 und 19:00 Uhr genutzt werden dürfen. Außerhalb dieser Zeiten ist der Einwurf von Verpackungen aus Glas und Metall nicht zulässig. Wer die Vorgaben nicht beachtet handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld.
Das Recycling von Glas spart Energie und Ressourcen. Je besser die Sammelqualität ist, desto mehr Glas kann wiederverwertet werden. Um Fehlwürfe zu vermeiden, müssen nachfolgende Hinweise beachtet werden:
Folgende Glasverpackungen dürfen eingeworfen werden:
- Getränkeflaschen
- Konservengläser
- Marmeladengläser
- pharmazeutische Glasbehälter
- sonstiges Verpackungsglas
- Senfgläser oder sonstiges Verpackungsglas, das vom Verbraucher in der Zweitnutzung als Trinkglas genutzt wird.
Auf keinen Fall dürfen die Glascontainer für folgende Abfälle genutzt werden:
- Porzellan/Keramik
- hitzebeständiges Glasgeschirr
- Behälter aus Bleiglas, wie z. B. Blumenvasen, Aschenbecher oder Weingläser
- Trinkgläser
- Glühbirnen und Energiesparlampen/Leuchtstoffröhren
- Fensterglas
- Spiegel
- Weihnachtsbaumkugeln
- Autoscheiben und -lampen
- Ceran-Kochfelder
Auf allen Wertstoffhöfen im Landkreis besteht die Möglichkeit kleine Mengen an Flachglas abzugeben. Dazu gehören z. B. Fensterglas, Isolierglas, Verbundglas, Spiegel, Lampenschirme, Glasvasen, usw.
Bei Fragen zu den Containerstandorten und Wertstoffhöfen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft am Landratsamt Bamberg unter Tel. 0951/85-706 oder 85-708 zur Vefügung.
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