Leserbrief: Stellungnahme zur vorbereitenden Untersuchung St.-Getreu-Straße

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Nachfolgend erhalten Sie den Wortlaut meiner Eingabe anläßlich der Auslegung der im Betreff bezeichneten Unterlagen zu Ihrer Kenntnis. Sie beschränkt sich auf einige wenige Teilbereiche.

Vorbemerkungen

Dieses Schreiben beruht in wesentlichen Teilen auf meiner Stellungnahme aus dem Oktober des Vorjahres. Soweit hierauf seitens der Stadt Bamberg Bezug genommen worden ist, gehe ich darauf ein.

Interessant sind nicht zuletzt die Punkte, welche die Stadtverwaltung in ihrer Reaktion „taktvoll“ übergeht resp. lapidar beiseite wischt: Infrastruktur für Fahrräder, insbesondere die besonderer Bauform, angeordnetes Gehwegparken, Kombination des Fahrrads mit dem Linienbus.

Grünflächen – Pflegedefizit

Im Oktober hatte ich geschrieben:

„Aus der Notwendigkeit, die Grünflächen angemessen zu pflegen, sollte selbstverständlich nicht die Schlußfolgerung gezogen werden, allumfassend eine künstlich wirkende Landschaft zu gestalten. Im Rahmen der Aufrechterhaltung des gewünschten Ortsbildes sollte es möglich sein, eine restriktiv gehandhabte und naturnahe Pflege durchzuführen.

Möglicherweise läßt sich in Kooperation mit Naturschutzfachverbänden eine solche extensive ‚Instandhaltung‘ der Landschaft erreichen. Zwar müßte die diesbezügliche Arbeit der in den Verbänden ehrenamtlich tätigen Aktiven mit einer finanziellen Anerkennung zu Gunsten der Verbandskasse in angemessener Höhe vergütet werden. Doch käme dies sicherlich günstiger als eine vollständige Übernahme der Pflege durch öffentlich Bedienstete, die womöglich – auch, weil nicht entsprechend geschult – eher lustlos auf naturfachliche Belange Rücksicht nähmen. Negativbeispiele andernorts lassen eine solche Befürchtung realistisch erscheinen.“

Die Stadt Bamberg führt hierzu aus:

„Ein Bürger regt an, das seiner Meinung nach bestehende Pflegedefizit bei den Grünflächen durch eine enge Kooperation mit den Naturschutzverbänden zu beheben. Die ehrenamtliche Tätigkeit soll mittels einer finanziellen Anerkennung an die beteiligten Verbände aufgewertet werden … Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn Ehrenamtliche die Behörden unterstützen, doch zeigt die Erfahrung, dass dies nicht immer nachhaltig bzw. nicht dauerhaft zu gewährleisten ist.“

Nun – meine Erfahrungen sind genau gegenteiliger Art, stammen allerdings aus einer anderen Region. Ehrenamtlich Engagierte übernehmen nur die Arbeiten, die sie von Art und Umfang auch bewältigen können, und verwenden äußerste Sorgfalt auf naturschutzfachlich korrektes Handeln. Demgegenüber wurden von Behördenseite wiederholt über Jahre ungelernte Hilfskräfte eingesetzt – die unermeßlichen Schaden angerichtet haben. Im Nachhinein wurde dies seitens der verantwortlichen Behörde jedes Mal als bedauerlicher Irrtum, als Folge eines leider eingetretenen Mißverständnisses „entschuldigt“ – ohne jegliche Konsequenzen.

Verkehr

Stellplätze / motorisierter Individualverkehr

Im Oktober hatte ich geschrieben:

„Die Verfügbarkeit von Kfz-Stellplätzen stellt einen spürbaren Anreiz dar, das Kraftfahrzeug zu benutzen. Andererseits führt die Verringerung ihrer Anzahl zu Härten, wenn keine zumutbaren, besser noch attraktiven Alternativen bereit stehen.

Die Schaffung zusätzlicher Stellplätze für das Berggebiet, ob innerhalb oder benachbart, verbietet sich daher von selbst. Zum einen verträgt der Bereich, das ist meines Wissens unstrittig, keinen weiteren Kraftfahrzeugverkehr. Zum anderen entfallen dessen negative Wirkungen nicht deshalb, weil sie nicht mehr innerhalb des Berggebiets entstehen.

Diskutiert kann allenfalls werden, in welchem Umfang welche Stellplätze an geeignetere Standorte verlagert werden können. Das heißt aber: In mindestens gleichem Umfang der Errichtung neuer müssen (!) bisherige Stellplätze aufgelassen werden!

Gänzlich ungeeignet ist jeder Standort im Umfeld des Ottobrunnens. Das Gebiet wäre nachhaltig beeinträchtig, wenn nicht zerstört. Der Verkehr liefe zwangsläufig weiter durch das Berggebiet oder aber beeinträchtigte in unzumutbarer Weise das Umfeld der Frutolfstraße.

Unrealistisch erscheint das ‚Eingraben‘ in den Berg. Wer soll die Kosten tragen?

Somit verbleibt als realistische Alternative nur, das Umsteigen auf andere Verkehrsmittel attraktiv zu gestalten, um die Nachfrage nach Kfz-Stellplätzen kontinuierlich zu reduzieren, und das Angebot, der sinkenden Nachfrage folgend, anzupassen.“

Die jetzt ausgelegten Unterlagen erwecken den Eindruck, diesen Ausführungen werde im weiteren Verlauf Rechnung getragen. Ich erhalte sie in vollem Umfang aufrecht.

Öffentlicher Personenverkehr

Im Oktober hatte ich geschrieben:

„Die Bedienungszeiten durch den Linienbus müssen selbstverständlich an die Arbeitszeiten angepaßt werden. Ein Bus, der fährt, wenn die Schicht längst begonnen hat oder bevor sie endet, fährt – in Bezug auf die betreffenden Arbeitnehmer – nicht. Rufsysteme sind angesichts ihrer vergleichsweise hohen ‚Eintrittsschwelle‘ für regelmäßige Bedarfe keine Alternative.

Ungleichmäßige Bedienungstakte, wie derzeit gegeben, wirken abschreckend. Sie lassen sich schlecht merken, und vor allem gibt es keine regelmäßigen Anschlußbeziehungen. Dies ist um so bedeutender, als noch immer alle Stadtbuslinien am ZOB gebrochen werden und damit vermeidbare Umsteigezwänge entstehen.

Die zeitweilige Verlängerung der Buslinie 910 war schon konzeptionell zum Scheitern verurteilt. Es fehlte der lange Atem – Verhaltensänderungen im Mobilitätsverhalten benötigen bekanntermaßen rund drei Jahre, bevor sie sich manifestieren. Es fehlte die offensive Werbung – man spürte beinahe körperlich, daß es sich um eine widerwillig durchgeführte Maßnahme handelte. Es fehlte die Netzanbindung am anderen Ende – offenbar gilt die rein radiale Erschließung ohne Netzbildung ungeachtet ihrer offensichtlichen Mängel als Bamberger Dogma.“

Die Stadt Bamberg schreibt hierzu:

„Die Verkehrs- und Park GmbH der Stadtwerke Bamberg machen deutlich, dass eine angedachte Ausweitung des ÖPNV-Angebots … aus Kostengründen nicht möglich ist.“

Daß die Stadtwerke bei vorgegebenem Kostenrahmen nur eingeschränkt handlungsfähig sind, kann nicht bestritten werden. Es ist Aufgabe der Stadt Bamberg, die Finanzierung eines den Erfordernissen der Zeit entsprechenden kommunalen Mobilitätsangebotes zu gewährleisten. Dazu gehört nicht zuletzt, die Prioritäten neu festzusetzen und künftig den Schwerpunkt auch finanziell nicht auf den motorisierten Individualverkehr, sondern auf den Umweltverbund (Gehen, Radfahren, öffentliche Verkehrsmittel und ihre Vernetzung) zu legen. Letztlich erspart dies auch erhebliche Aufwendungen im Gesundheitswesen sowie im Gebäudeerhalt.

Fahrradverkehr

Im Oktober hatte ich geschrieben:

„Die Topographie bietet besondere Herausforderungen und daher durchaus ein Hindernis für die Fahrradnutzung. Indes relativieren moderne Schaltungen das Problem. Darüber hinaus eröffnet die Elektromobilität in Gestalt der Pedelecs früher ungeahnte Möglichkeiten. Und das gilt nicht nur für die Standardbauform der Fahrräder. Tandems, Liegeräder und mehrspurige Varianten ermöglichen die Fahrrad- und damit Pedelecnutzung auch solchen Personen, die auf Grund Alters oder Mobilitätseinschränkung ein ‚normales‘ Fahrrad nicht oder nur unter Schwierigkeiten fahren können.

Mehr noch als ‚Normalradler‘ sind sie aber auf geeignete Stellplätze angewiesen. Nicht nur die Möglichkeit des Akkuladens ist entscheidend. Vor allem müssen die Stellplätze hinsichtlich der Bemaßung (Länge, Breite) passen. Diesbezüglich gibt es in ganz Bamberg trotz ungezählter Eingaben aus den letzten Jahren bislang keinerlei Aktivitäten.

Doch selbst bei ‚Normalstellplätzen‘ hakt es. Schon im vergangenen Jahr war behauptet worden, am neuen Standort der Musikschule ständen ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung. Bis heute gibt es keinen einzigen!!!“

Die Stadt Bamberg gibt dies arg verkürzt wieder:

„Die Anregung eines Bürgers, bessere Unterstellmöglichkeiten inklusive Ladestationen für E-Bikes/ Pedelecs zu errichten, wird berücksichtigt (…). Auch der Hinweis auf fehlende Fahrradabstellplätze im Hof der Musikschule wird berücksichtigt.“

So hatte ich zwar darauf hingewiesen, daß Pedelecs, rechtlich Fahrrädern gleichgestellt, zum einen die Mobilität in anspruchsvoller Topographie erleichtern, zum anderen aber höhere Anforderungen an die Ab- und Unterstellmöglichkeiten stellen. E-Bikes, rechtlich als Kleinkrafträder zu werten, hatte ich nicht einmal erwähnt. Ich hatte aber ebenso verdeutlicht, daß es auch im Hinblick auf Fahrräder ohne Elektrounterstützung, dafür aber in vielfachen Bauausführungen erhebliche Defizite gibt – nicht nur an der Musikschule.

Meine Ausführungen halte ich in vollem Umfang aufrecht.

Die Stadtverwaltung äußert sich zu der von anderer Seite vorgeschlagenen Öffnung von Einbahnstraßen:

„Die Anregung einzelner Bürger, Einbahnstraßen für den Radverkehr zu öffnen, kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht weiter verfolgt werden. Die schmalen historischen Straßenquerschnitte lassen keine gefahrenfreie Öffnung der Einbahnstraßen für Radfahrer zu. Auch die Stadtwerke weisen darauf hin, dass es aufgrund der engen räumlichen Situation und den zusätzlichen vorhandenen Linienbussen zu einer erhöhten Unfallgefahr kommt.“

Die Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt Beschränkungen des fließenden Verkehrs, abgesehen von den in §45-9 StVO abschließend aufgezählten Ausnahmefällen, ausschließlich (!) zur Abwendung einer im konkreten Einzelfall nachzuweisenden, das normale Maß erheblich übersteigenden Gefahrenlage. Eine solche Beschränkung ist auch die Einbeziehung des Fahrradverkehrs in eine angeordnete Einbahnregelung. Ferner verlangt das Regelwerk keine grundsätzlich einzuhaltende Mindestbreite der Fahrbahn. Die bei Linienbus- oder starkem Lastwagenverkehr genannten 3,5 m dürfen an kurzen Engstellen unterschritten werden.

Ohnehin verlangt die StVO, daß jedes Fahrzeug, ob Lastwagen, Omnibus, Pkw oder Fahrrad, innerhalb des übersehbaren Bereichs angehalten werden kann. Bei beengten Verhältnissen ist der Anhalteweg gar auf die Hälfte dieser Strecke limitiert. Die gewählte Fahrgeschwindigkeit ist dem anzupassen. Zudem sind die gefahrenen Geschwindigkeiten im Berggebiet, bedingt durch die örtlichen Verhältnisse, sowieso gering. Eine Gefahrenlage im Sinne des §45-9 StVO ist unter diesen Umständen schwerlich zu erkennen. Gefährdungen, die durch grobes Fehlverhalten wie die Mißachtung vorstehend zitierter Bestimmungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit verursacht werden, darf, so die höchstinstanzliche Rechtsprechung, nicht durch Beschränkungen zu Lasten der Gefährdeten begegnet werden. Vielmehr ist auf Regelbeachtung seitens der Gefährder hinzuwirken.

Deutschlandweit sind die Erfahrungen mit gegenläufigem Radverkehr in Einbahnstraßen nahezu durchweg positiv. Dennoch eingetretene Unfälle standen in der Regel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Einbahnstraßenöffnung für Radfahrer.

Eine besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Storchsgasse. Sie erspart Radfahrern das Durchfahren der „Talsohle“ über die Straße „Michelsberg“ und somit erhebliche Anstrengungen. Eine Abwägung unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen kann nur zur Freigabe der Storchsgasse für gegenläufigen Fahrradverkehr führen.

kombinierter Verkehr (Umweltverbund)

Im Oktober hatte ich geschrieben:

„Zwar bieten die Stadtwerke Bamberg auf Verlangen des Verkehrsverbunds widerwillig die Fahrradmitnahme in ihren Linienbussen an. Doch die Busse in irgendeiner Weise hierauf einzurichten, legen sie keinerlei Bemühen an den Tag. Somit ist die Mitnahme lediglich außerhalb der Hauptverkehrszeiten und nur für wenige Räder je Bus überhaupt machbar – und auch das nicht verläßlich, da Kinderwagen und Rollstühle verständlicherweise Vorrang haben.

Beispiele andernorts belegen, daß es anders geht.

Doch auch die Kombination des sicheren Abstellens an der Haltestelle mit der Weiterfahrt im Bus wird in Bamberg nicht mittels eines einladenden Angebots geeigneter Stellplätze unterstützt.“

Die Stadtverwaltung schreibt:

„Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass eine Mitnahme von Fahrrädern im Bus nur eingeschränkt möglich ist, d.h. wenn ein Platz nicht durch Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer benötigt wird.“

Darauf, daß die Stadtwerke keinerlei Bemühungen an den Tag legen (wollen), Fahrradmitnahme zu erleichtern und verläßlich(er) zu gestalten, geht sie ebenso wenig ein wie auf die Kritik, daß es an den Haltestellen der Stadtbusse nahezu keine, geschweige denn geeignete Fahrradstellplätze gibt.

Meine Ausführungen halte ich in vollem Umfang aufrecht.

fußläufiger Verkehr

Im Oktober hatte ich geschrieben:

„Selbstverständlich ist nicht machbar, alle Gehwege im betrachteten Gebiet auf das Sollmindestmaß von 2,50 m Breite zu bringen. Um so wichtiger aber ist, sie von Fremdnutzungen, insbesondere vom Abstellen der Kraftfahrzeuge freizuhalten. Leider war die Position der Stadtverwaltung bisher, sich nicht an die geltenden Bestimmungen halten zu wollen – eine zwar verbreitete, aber doch höchst fragwürdige Einstellung einer Behörde im Rechtsstaat.

Die Sicherstellung verträglicher Fahrgeschwindigkeiten ermöglichte zweifellos, daß Fußgänger bei beengten Verhältnissen die Fahrbahn benutzen. Doch wird das einer Überwachung bedürfen – nicht nur der Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit, die nur unter günstigsten Bedingungen gefahren werden darf (StVO).

Barrierefreiheit herzustellen, muß selbstverständliches Ziel sein und ist nicht diskutabel. Und auch unter diesem Gesichtspunkt, seitens der Stadtverwaltung bislang umfassend ignoriert, ist die Freihaltung der Gehwege von abgestellten Kraftfahrzeugen zu gewährleisten.“

Die Stadt Bamberg läßt sich hierzu wie folgt ein:

„Ein Bürger regt an, die Sicherheit durch Fußgänger zu verbessern, indem die Geschwindigkeiten besser kontrolliert werden. Zudem sollten Falschparker auf Gehwegen wirksamer verhindert werden (…). Die Stadt Bamberg lässt seit der Einführung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung im Umfeld von Schulen und Altenheimen Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Die St.-Getreu-Straße in Bamberg gehört zu den Straßen, die hiervon betroffen ist. Der Parküberwachungsdienst schreibt zudem auf dem Gehweg parkende Autos konsequent auf.“

Hierzu ist festzuhalten:

Die Dichte der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung ist, politisch gewollt, viel zu gering, um spürbare Wirkung zu entfalten. Überdies erfaßt sie lediglich deutliche Überschreitungen der jeweils angeordneten Höchstgeschwindigkeit, nicht jedoch der der Situation entsprechenden (§3-1 und §3-2a StVO).

Der Parküberwachungsdienst geht – nach meinen Beobachtungen konsequent – an regelwidrig auf Gehwegen und Radverkehrsanlagen stehenden Kraftfahrzeugen vorbei, auch nach konkreter Ansprache. Zahlreiche Einlassungen der Bamberger Stadtverwaltung im elektronischen Bürger„dialog“ bestätigen diese Praxis zumindest tendenziell. So heißt es an einer Stelle: „Eine generelle Überprüfung durch den PÜD und der Polizei ist jedoch leider nicht möglich. Ein Einschreiten ist allenfalls im Bereich von Feuerwehrzufahrten möglich.“ Dies kommt schon einer Einladung zum Falschparken gleich.

Meine Eingabe bezog sich unmißverständlich nicht nur auf Falschparken, sondern auch auf angeordnetes Gehwegparken. Noch im Herbst hatten Stadtverwaltung und Verkehrssenatsmehrheit übereingestimmt, sich nicht an geltendes Recht und die daraus resultierenden Vorgaben für zulässiges Gehwegparken halten zu wollen – eigentlich ein klassischer Fall für die Kommunalaufsicht, die sich aber in der Vergangenheit gleichfalls geweigert hatte, zu diesem Thema rechtskonformes Verwaltungshandeln einzufordern. Daß die Verwaltung diesen Aspekt „diskret“ verschweigt, spricht Bände.

Meine Ausführungen halte ich in vollem Umfang aufrecht.

Schlußanmerkungen

Die Handlungserfordernisse, sofern nicht im einzelnen aufgeführt, ergeben sich selbstredend aus den dargestellten Kritikpunkten, welche schon in der Vergangenheit in vielen Zusammenhängen wiederholt erörtert und erläutert worden waren.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig