Bayreuth: Einsicht in Bürgerverzeichnisse

Die Bürgerentscheide hinsichtlich Rotmainhalle und Graserschule am 13. März werfen ihre Schatten voraus: Vom 22. bis 26. Februar gibt es während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 17 Uhr, Mittwoch von 7.30 Uhr bis 18 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 13 Uhr) die Möglichkeit, die Bürgerverzeichnisse im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 3. Stock, Zimmer 306, einzusehen.

Jeder Abstimmungsberechtigte kann in dieser Zeit die Richtigkeit oder Vollständigkeit der im Bürgerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Bürgerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Frist schriftlich oder zur Niederschrift Beschwerde bei der Stadt Bayreuth einlegen. Abstimmungsberechtigte, die in einem Bürgerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 21. Februar eine Abstimmungsbenachrichtigung. Mit dieser kann bis zum 11. März, 15 Uhr, beim Einwohner- und Wahlamt, Luitpoldplatz 13, 3. Stock, Zimmer 310, der Abstimmungsschein beantragt werden.