Bayreuth: Bürgerentscheide in Sachen Rotmainhalle und Graserschule
Hinweise des Einwohner- und Wahlamtes der Stadt Bayreuth zu den Abstimmungen am 13. März
Am Sonntag, 13. März, finden in der Stadt Bayreuth Bürgerentscheide hinsichtlich der Rotmainhalle sowie hinsichtlich der Zukunft der Graserschule statt. Beide Bürgerbegehren hat der Stadtrat im Dezember vergangenen Jahres für zulässig erklärt. Zu beiden hat er in Form von Ratsbegehren einen eigenen Alternativvorschlag beschlossen, der den Bürgern ebenfalls zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Bürgerentscheide sind daher auch jeweils mit einer Stichfrage versehen.
Bürgerentscheide Rotmainhalle
Die Frage des Bürgerbegehrens (Bürgerentscheid 1) zur Rotmainhalle lautet: „Sind Sie gegen eine Nutzung der Rotmainhalle als Ersatzspielstätte für die Stadthalle?“
Die Frage des Ratsgehrens lautet (Bürgerentscheid 2): „Sind Sie dafür, dass die Rotmainhalle für den Wochenmarkt dauerhaft erhalten und saniert wird und übergangsweise als Ersatzspielstätte für die Stadthalle Verwendung findet?“
Die Stichfrage lautet: „Gegen die Nutzung der Rotmainhalle als Ersatzspielstätte“ Bürgerentscheid 1 (Bürgerbegehren) oder „Für die übergangsweise Nutzung der Rotmainhalle als Ersatzspielstätte“ Bürgerentscheid 2 (Ratsbegehren).
Bürgerentscheide Graserschule
Die Frage des Bürgerbegehrens (Bürgerentscheid 1) zur Graserschule lautet: „Sind Sie dafür, dass die Graserschule, Schulstraße 4, als Grundschule erhalten bleibt und saniert wird?“
Die Frage des Ratsbegehrens (Bürgerentscheid 2) lautet: „Sind Sie für den Neubau der Graser-Grundschule und damit für eine zukunftsfähige und kinderfreundliche Schule mit Sportplatz, Turnhalle, Schulmensa und Aula an einem anderen Ort in der Mitte des Schulsprengels?“
Die Stichfrage lautet: „Sanierung der Graserschule“ Bürgerentscheid 1 (Bürgerbegehren) oder „Neubau der Graserschule“ Bürgerentscheid 2 (Ratsbegehren).
Hinweise zur Ausübung des Stimmrechts
Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:
Die Stadt Bayreuth ist in 71 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Benachrichtigungen, die den Abstimmungsberechtigten bis spätestens 21. Februar übersandt werden, ist der jeweilige Bezirk und Raum angegeben, in dem abgestimmt werden kann. Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Abstimmungsschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Bürgerverzeichnis sie eingetragen sind. Wer einen Abstimmungsschein besitzt, kann das Stimmrecht in jedem Stimmbezirk der Stadt Bayreuth ausüben.
Die Abstimmenden haben ihre Abstimmungsbenachrichtigung oder ihren Abstimmungsschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. Die Stimmzettel werden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Abstimmungszelle des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.
Briefabstimmung
Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss dies bei der Stadt Bayreuth beantragen. Dies wird voraussichtlich ab Dienstag, 16. Februar, auch online über das Bürgerservice-Portal auf der Homepage der Stadt Bayreuth (www.bayreuth.de) möglich sein. Er erhält dann folgende Unterlagen:
- einen weißen Stimmzettel für die Bürgerentscheide in Sachen Rotmainhalle,
- einen blauen Stimmzettel für die Bürgerentscheide in Sachen Graserschule,
- einen weißen Stimmzettelumschlag für den Stimmzettel hinsichtlich der Rotmainhalle,
- einen blauen Stimmzettelumschlag für den Stimmzettel hinsichtlich der Graserschule,
- einen hellroten Abstimmungsbriefumschlag für den Abstimmungsschein und die Stimmzettelumschläge mit der Anschrift der Behörde, an die der Abstimmungsbrief zu übersenden ist,
- ein Merkblatt für die Briefabstimmung, das nähere Hinweise zur Briefabstimmung enthält.
Bei der Briefabstimmung sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Abstimmungsbrief mit den Stimmzetteln und dem Abstimmungsschein am Tag der Bürgerentscheide bis zum Ablauf der Abstimmungszeit beim Wahlamt der Stadt Bayreuth eingeht.
Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel
Abgestimmt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster auf der städtischen Homepage unter www.bayreuth.de online abrufbar. Jede stimmberechtigte Person hat bei den Bürgerentscheiden hinsichtlich der Rotmainhalle beim Bürgerentscheid 1 (Bürgerbegehren), beim Bürgerentscheid 2 (Ratsbegehren) und bei der Stichfrage jeweils eine Stimme. Gleiches gilt für die Bürgerentscheide hinsichtlich der Graserschule. Die Stimmzettel sind an den für die Stimmvergabe vorgesehenen Stellen so anzukreuzen, dass deutlich wird, wie die abstimmende Person entschieden hat. Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
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