GAL fragt, wie Bamberger Behörden Ermessenspielräume bei Bedürftigen nutzen
Erhalten Bedürftige mit erhöhtem Heizbedarf die nötige Hilfe?
Wie wird auf erhöhten Heizbedarf bei HartzIV-EmpfängerInnen reagiert? Das fragt Tobias Rausch von der GAL-Stadtratsfraktion in seiner jüngsten Anfrage. Die Materie ist durchaus kompliziert: Im Rahmen der Kostenerstattung für die Unterkunft wird Bedürftigen auch die Heizung gezahlt, allerdings nicht ohne Limit, sondern bis zu einer pauschalen Obergrenze.
„Das kann aber im Einzelfall zu wenig sein“, erklärt Rausch, „zum Beispiel, wenn die Wohnung nur schlecht gedämmt ist oder wenn jemand aufgrund seiner Krankheit einen erhöhten Wärmebedarf hat.“ Da die Betroffenen in solchen Fällen also nicht so einfach mal an den Heizkosten sparen können, sieht der Gesetzgeber einen Spielraum vor, den die zuständige Behörde nutzen kann, um im Einzelfall höhere Heizkosten zu gewähren. Laut mündlicher Zusicherung des Jobcenters wird dies auch so gehandhabt. Die GAL will nun konkret wissen, in wie vielen Fällen und aus welchen Gründen es eine Höherbewilligung gab oder aber eine solche abgelehnt wurde.
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