Stadt Bayreuth informiert: Eintragung von Übermittlungssperren

Neues Bundesmeldegesetz: Einwohner- und Wahlamt informiert über die Möglichkeiten für Datenübermittlungssperren

Zum 1. November vergangenen Jahres ist das Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Es ersetzt das bisher geltende Bayerische Meldegesetz. Bürgerinnen und Bürger haben auch weiterhin die Möglichkeit, einzelnen regelmäßig oder auf Anfrage erfolgenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Die nach dem bisherigen Meldegesetz eingetragenen Übermittlungssperren bleiben bestehen. Hierauf weist das Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth hin.

Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind für die Bürgerinnen und Bürger gegeben:

  • Widersprochen werden kann der Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, das diese zum Versand von Informationsmaterial an deutsche Staatsangehörige benötigt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Ein Widerspruch ist auch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft möglich, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern deren Familienangehörige.
  • Wer nicht möchte, dass seine Daten im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen an Parteien oder Wählergruppen übermittelt werden, kann ebenfalls Widerspruch erheben.
  • Gleiches gilt für die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, an Presse und Rundfunk anlässlich von Alters- oder Ehejubiläen.
  • Widerspruch ist auch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage für die Herausgabe entsprechender Adressbücher möglich.

Die Eintragung von Übermittlungssperren kann persönlich unter Vorlage eines Ausweises beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, zu folgenden Sprechzeiten veranlasst werden: Montag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr, Dienstag von 7.30 Uhr bis 14 Uhr, Mittwoch von 7.30 Uhr bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr. Sie kann auch online über das Bürgerportal auf der städtischen Homepage unter www.buergerportal.de/bayern/bayreuth/home.de vorgenommen werden.

Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Die Einrichtung der Übermittlungssperre sowie deren Aufhebung sind kostenfrei.