Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Oberbürgermeisters in der Stadt Forchheim am 06. März 2016

1.) Für die Wahlvorschläge, die zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab sofort bis spätestens Montag, dem 25. Januar 2016 (41. Tag vor dem Wahltag), 12.00 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2.) Die Eintragungsmöglichkeit für Wahlberechtigte in der Stadt Forchheim besteht im Einwohnermeldeamt, Sattlertorstr. 5, 91301 Forchheim, zu den nachfolgend genannten allgemeinen Dienststunden:

Montag, Dienstag, Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 17.30 Uhr (durchgehend)
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr.

Zusätzliche Öffnungszeiten nach § 36 Abs. 4 GLKrWO:

Samstag, 16.01.2016 10.00 – 13.00 Uhr
Samstag, 23.01.2016 10.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag, 21.01.2016 bis 20.00 Uhr.

Zum Einwohnermeldeamt ist ein barrierefreier Zugang von der St.-Martin-Str. möglich (Behinderteneingang gegenüber Nordportal der Martinskirche – bitte dortige Klingel benutzen).

3.) Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, den Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich oder mündlich (nicht fernmündlich) im Einwohnermeldeamt der Stadt Forchheim beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

4.) Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger/Unionsbürgerinnen ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

Forchheim, den 04. Januar 2016

Dr. Till Zimmer
Gemeindewahlleiter