Bamberger SPD will Aufwertung der Altenpflege
Die SPD-Stadtratsfraktion spricht sich für eine deutliche Aufwertung der Altenpflege in den Seniorenheimen der Sozialstiftung aus. Der Finanzsenat der Stadt Bamberg befasste sich mit der Neugründung der Altenhilfe gGmbH der Sozialstiftung. Zum 1.1.2016 sollen von der dann neugegründeten Tochter der Sozialstiftung die Seniorenheime der Sozialstiftung betrieben werden. Heinz Kuntke, der SPD-Sprecher im Finanzsenat, empfahl, nach dieser Neugründung, Zusatzzahlungen bis zum Abschluss eines Haustarifvertrages.
„Nach über zehnjähriger fehlender Anwendung eines Tarifwerkes bzw. Anwendung des Leiharbeitertarifwerkes (IGZ) ist es an der Zeit, mit der ver.di einen Tarifvertrag zu verhandeln, welcher eine faire Bezahlung der Pflegekräfte sichert. Dies ist aber Aufgabe der Tarifvertragsparteien“, sagte Kuntke. Felix Holland, Chef der Bamberger SPD und Stadtrat, fordert, dass innerhalb eines begrenzten Zeitraums die Gruppe der Altenpflegekräfte, die derzeit noch nach einem Leiharbeitertarifvertrag (IGZ) bezahlt wird, das Niveau des TVöDs durch einen noch zu verhandelnden Haustarifvertrag erreichen soll.
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die bereits während der Pflegeausbildung entstandene „Zweiklassengesellschaft“ bei den Auszubildenden in der Sozialstiftung zu beenden, beantragte Kuntke im Namen der SPD-Fraktion eine sofortige Anpassung der Ausbildungsvergütung ab 1.1.2016 auf das aktuelle Niveau des Tarifvertrages für die Pflege-Azubis im öffentlichen Dienst (TVAöD). „Es gibt keinen Grund bei Auszubildenden, die den gleichen Beruf im gleichen Unternehmen erlernen, bei der Bezahlung Unterschiede zu machen. Ein Mangel an Pflegekräften wird durch eine unterschiedliche Bezahlung während der Ausbildung nur befördert“, sagt Felix Holland, der selbst im Gesundheitswesen beschäftigt ist. Holland begrüßt den Vorstoß des SPD-Stadtrats Kuntke im Finanzsenat.
„Es wäre sehr erfreulich und es ist an der Zeit, wenn durch die Angleichung der Ausbildungsvergütung die seit Jahren praktizierte Ungleichbehandlung bereinigt werden könnte und auch die bisher niedriger bezahlten Pflegekräfte der Service-GmbH in der neuen Altenhilfe gGmbH an die übliche Bezahlung nach TVöD herangeführt werden, bewertet Holland die Entwicklung. „Die wichtige und unerlässliche Tätigkeit der Altenpflege darf nicht zur zweiten Klasse der Pflegetätigkeiten degradiert werden und muss den gleichen Wert haben wie die Pflege in den Krankenhäusern.“
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