GAL kritisiert ARE-„Beschulung“ und verlangt Ausnahmen für Bamberger Schulkinder
Kinder sollen in ihren Schulen bleiben dürfen
Mit einem Dringlichkeitsantrag für die Vollsitzung des Stadtrats am Mittwoch will die GAL erreichen, dass die Bamberger Flüchtlingskinder, die mit ihren Familien derzeit in die ARE (Aufnahme- und Rückführungseinrichtung für Balkanflüchtlinge) verlegt werden, wenigstens in ihren Schulen verbleiben können. Das Schulamt soll ihnen bezüglich des eigens für die ARE neu gegründeten Schulsprengels eine Ausnahmegenehmigung von der Sprengelpflicht erteilen.
Bei zahlreichen der schon zwangsweise umgezogenen Familien durften die Kinder von einem Tag auf den anderen nicht mehr in ihre gewohnte Schule gehen und werden jetzt mit einem so genannten „unterrichtlichen Angebot“ in der ARE angeblich beschult. Hier fragt die GAL kritisch nach, wie dies mit der Qualität der bayerischen Schulstandards und mit der gesetzlichen Schulpflicht vereinbar ist. Ganz grundsätzlich will die GAL auch die Rechtsgrundlage wissen, auf der die betroffenen Kinder überhaupt ihre Schule verlassen müssen.
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