Bamberger GAL will nach 30 Jahren PÜD Bilanz ziehen
Parküberwachungsdienst soll sich verkehrspolitischer Diskussion im Stadtrat stellen
Im nächsten Jahr wird der Bamberger PÜD (Parküberwachungsdienst) 30 Jahre alt. Das ist nach Meinung der GAL-Stadtratsfraktion durchaus ein Grund zum Feiern, denn die Beschäftigten des PÜD leisten eine wertvolle Arbeit, wenn es darum geht, den parkenden Verkehr zu ordnen und zu lenken.
GAL-Stadträtin Gertrud Leumer und ihr Kollege Tobias Rausch wollen trotzdem die bisherige Praxis der Parküberwachung bilanzieren und die Aufgaben des PÜD evaluieren. Sie stellten dazu nun einen Antrag auf Diskussion im Verkehrssenat. Die beiden Grünen wollen wissen, wo, wann und mit welcher personellen Ausstattung die Einsätze des PÜD laufen und welche Handlungsspielräume bei der Ahndung von Parkordnungswidrigkeiten bestehen bzw. nach welchen Kriterien sie ausgeübt werden. Leumer und Rausch fragen auch danach, welche Anstrengungen – abgesehen von der Parküberwachung – noch von der Stadt unternommen werden, um Falschparken zu verhindern.
Die GAL will mit der verkehrspolitischen Diskussion erreichen, dass Aufgaben und Ziele des PÜD überdacht und falls nötig neu justiert werden.
Geradezu beispielhaft findet sich im elektronischen sogenannten „Bürgerdialog“ der Stadt Bamberg unter der Überschrift „Zugang Fuss/Rad/Rollatorweg immer wieder zugeparkt (ID 2684)“ nachfolgend in Auszügen wiedergegebener Eintrag:
„Josef-Manger-Straße, Höhe Carl-Meinelt-Weg. Der besagte Weg, der später in die Guths-Muths-Straße mündet (roter Belag) ist sehr oft zugeparkt.
Oft stehen drei PKW -dann ist gar kein Durchkommen mehr, weder Räder, Kinderwagen, Menschen mit Rollatoren kommen da durch.
Auch wenn nur zwei PKW stehen und entsprechenden Abstand haben, ist ein Durchkommen nicht immer gewährleistet. …
In dieser Gegend wohnen zum einen sehr viele Menschen zum anderen viele ältere, die mit dem Rolli unterwegs sind. Auch passieren viele Räder diese Strecke, weil sie zum Hallenbad, Freibad und einigen Stadien führt und auch die Handwerkskammer, und Strecken der radfahrenden Schulkinder zur Starkenfeldstr./Berliner Ring (DG, Eichendorff und STauffenberg) ist.
Es kann wohl nicht sein, dass man sich zu Fuss oder Rad oder Rolli durch die verschissenen Baumscheiben kämpfen muss. Das Betreten der Baumscheiben dürfte für Bäume auch nicht gesund sein.
Wir, die Anwohner, bitten um Abhilfe.“
Die Antwort der Stadtverwaltung ist entlarvend:
„Diese Situation basiert leider aufgrund der Moral einiger Bürgerinnen und Bürger, sodass dies ein Hindernis für Fußgänger, Radfahrer, Bürgerinnen und Bürger mit Kinderwägen sowie mit Rollatoren darstellt. Aus Sicht des Straßenverkehrsamtes gibt es dieses Problem leider an vielen Stellen im Stadtgebiet. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Parken auf Gehwegen verboten ist. Eine generelle Überprüfung durch den PÜD und der Polizei ist jedoch leider nicht möglich. Ein Einschreiten ist allenfalls im Bereich von Feuerwehrzufahrten möglich.“
Der Eintrag wurde nicht, wie bei vermeintlich „harmlosen“ Anliegen üblich, unmittelbar, sondern erst mit der Antwort etliche Tage später veröffentlicht. So stand er auf einer hinteren Bildschirmseite und wird von vielen daher gar nicht wahrgenommen worden sein. Bei der Stadtverwaltung „kritisch“ erscheinenden Sachverhalten ist das eine bekannte Verfahrensweise.
Allgemein ist zu beobachten: Der PÜD kontrolliert aufs Schärfste, ob auf ausgewiesenen Stellplätzen die Regeln eingehalten werden (Parkschein, Parkscheibe, Bewohnerausweis). Manchmal bleibt kaum die Zeit, den Parkschein zu besorgen. Rücksichtslos und verkehrsgefährdend zugestellte Gehwege und Radverkehrsanlagen interessieren ihn hingegen nicht. Die Mitarbeiter weigern sich auch auf direkte Ansprache hin, in derartigen Fällen tätig zu werden.
Für die Lange Straße hat die Stadtverwaltung im „Bürgerdialog“ sogar ausdrücklich eingeräumt, daß sie die markierten Radverkehrsanlagen wie Bereiche mit eingeschränktem Halteverbot betrachtet (Be- und Entladen „erlaubt“).
Daß der PÜD wertvolle Arbeit leistet, kann mithin nur sehr eingeschränkt behauptet werden: Er sorgt für die ordnungsgemäße Nutzung bewirtschafteter Stellplätze.
Für die Verkehrssicherheit hingegen, zumindest, soweit die Belange nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer berührt sind, fühlt er sich offenkundig nicht zuständig. Darin unterscheidet er sich übrigens nicht von der hiesigen Polizei.