Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Forchheim

2.12.2015 in der Jahnhalle in Forchheim

Ca. 300 Mitglieder besuchten die Mitgliederversammlung in der bis auf den letzten Platz gefüllten Jahnhalle. Im Mittelpunkt standen neben einem Referat der Vorsitzenden von Haus und Grund Bayern, Frau Dr. Ulrike Kirchhoff aus München auch die Neuwahlen des Vereinsvorstandes.

Bei den Wahlen zur Vorstandschaft wurde der bisherige 1. Vorsitzende, Rechtsanwalt Jürgen Schüpferling einstimmig wieder gewählt.

Anstelle des ausgeschiedenen Beirates Karl-Heinz Fleckenstein wurde Rechtsanwältin Anja Hölscher, Anwältin in der Kanzlei Schüpferling & Partner aus Forchheim als neue Vereinsbeirätin gewählt.

Neben dem 1. Vorsitzenden, Herrn Jürgen Schüpferling und dem 2. Vorsitzenden, Herrn Roland Wölfel besteht der Vorstand und der Beirat des Vereins nun aus Frau Martina Hübner, Herrn Peter Beugel, Herrn Dr. Karl-Heinz Schrenker, Herrn Christian Jaklin, Herrn Udo Schönfelder, Herrn Eduard Nöth, Herrn Alexander Brehm, Herrn Stefan Kindler, Herrn Thomas Schmidt, Herrn Hans- Werner Eisen und Frau Anja Hölscher.

Der Verein Haus & Grund Forchheim hat im Jahr 2015 bislang insgesamt 82 Eintritte zu verzeichnen, so dass die Mitgliederzahl des Vereins weiter wächst. Der 1. Vorsitzende, Jürgen Schüpferling führt die erneut steigende Zahl der Vereinsbeitritte darauf zurück, dass auf Grund der ungebrochenen Regelungswut des Gesetzgebers der Beratungsbedarf für die Grund- und Hausbesitzer seit Jahren kontinuierlich steigt. Die Vielzahl der neuen Gesetze und Verordnungen und deren Auswirkungen auf den Grundbesitz war auch Gegenstand des Vortrages der Landesverbandsvorsitzenden, Frau Dr. Kirchhoff.

Dr. Kirchhoff erinnerte an die Rauchwarnmelderpflicht in Bayern. Die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern besteht seit 01.01.2013. Bei Bestandswohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen alle Wohnungen, also sowohl die selbst genutzten, als auch die vermieteten Wohnungen mit geeigneten Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Rauchwarnmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, sofern diese zu Aufenthaltsräumen führen, montiert werden. Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist immer der Eigentümer der Immobilie zuständig. Die Pflicht, die Betriebsbereitschaft sicherzustellen, trifft jedoch den Nutzer der Wohnung, also entweder den selbstnutzenden Eigentümer oder den Mieter der Wohnung.