Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
Landkreis, HWK, IHK und die Agentur für Arbeit Bayreuth – Hof: Gemeinsame Vereinbarung zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen unterzeichnet
Auch wenn die geordnete Aufnahme und Registrierung von Flüchtlingen aktuell im Fokus stehen, so müssen bereits jetzt Maßnahmen zur Vorbereitung der beruflichen Integration von Flüchtlingen unternommen werden. In Oberfranken sind aktuell 9.291 Flüchtlinge untergebracht, davon sind 1.021 unbegleitete Minderjährige. Im Landkreis Kulmbach befinden sich aktuell 637 Flüchtlinge, davon 79 unbegleitete Flüchtlinge in Einrichtungen der Jugendhilfe.
Auf Initiative der Handwerkskammer für Oberfranken und der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth haben am Freitag, 4. Dezember 2015, der Landkreis Kulmbach, die HWK für Oberfranken, die IHK für Oberfranken Bayreuth und die Agentur für Arbeit Bayreuth – Hof eine „Vereinbarung zur Integration von Flüchtlingen in berufliche Ausbildung und in den Arbeitsmarkt“ im kleinen Sitzungssaal des Kulmbacher Landratsamtes unterzeichnet. Ziel ist es, jungen Flüchtlingen, die noch auf eine Entscheidung zu ihren Asylverfahren warten und bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, zu ermöglichen, diese Ausbildung auch abzuschließen und bei erfolgreicher Ausbildung auch ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Damit wird vom Ermessensspielraum, den das deutsche Ausländerrecht den Behörden zugesteht, Gebrauch gemacht und somit zusätzliche Rechtssicherheit für Betriebe und Flüchtlinge geschaffen.
Die beste Grundlage für eine gelingende Integration ist die zügige Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Ausbildung. Mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Vereinbarung verpflichten sich die Ausländerbehörden des Landkreises Kulmbach grundsätzlich jungen Asylbewerbern eine Duldung auch ohne Aufenthaltsstatus auszusprechen, wenn sie eine Ausbildung beginnen oder begonnen haben. Außerdem ist in der Vereinbarung festgesetzt, dass Flüchtlinge auch nach Beendigung einer Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern sie eine Beschäftigung im erlernten Beruf aufnehmen. Die Rechtssicherheit für Flüchtlinge und die ausbildenden Betriebe spielt hierbei eine große Rolle. Wenn ein Betrieb bereit ist, einen Flüchtling auszubilden, muss er auch die Sicherheit haben, dass der Flüchtling einerseits die i. d. R. dreijährige Ausbildung ordnungsgemäß durchlaufen kann und andererseits auch nach der Ausbildung grundsätzlich im erlernten Beruf weiter beschäftigt werden darf. Die heute unterzeichnete Erklärung nutzt den Ermessenspielraum des Ausländerrechts aus und schafft so für Betriebe wie Flüchtlinge die bestmögliche Perspektive für eine rasche Integration.
Die Unterzeichnung der Vereinbarung zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen ist daher ein wichtiges Signal, welches Landkreis, HWK, IHK und die Agentur für Arbeit gemeinsam setzen und so jungen Flüchtlingen ohne sicheren Aufenthaltsstatus eine berufliche Perspektive bieten, so die beteiligten Partner.
Die Erklärung wurde gemeinsam unterzeichnet von
dem Landkreis Kulmbach, vertreten durch Landrat Klaus Peter Söllner,
der Handwerkskammer für Oberfranken, vertreten durch Präsident Thomas Zimmer und Hauptgeschäftsführer Thomas Koller,
der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth, vertreten durch Präsident Heribert Trunk, Hauptgeschäftsführerin Christi Degen
der Agentur für Arbeit Bayreuth – Hof, vertreten durch Sebastian Peine, Vorsitzender der Geschäftsführung,
der Kreishandwerkerschaft Kulmbach, vertreten durch Kreishandwerksmeister Günther Steinglein und
dem IHK Gremium Kulmbach, vertreten durch den Vorsitzenden Michael Möschel.
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