Referat für studentische Hilfskräfte der Universität Bamberg: "Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz bringt keine Verbesserung"
Die gegenwärtige Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bietet die Gelegenheit eine bundesweite Regelung im Hochschulrecht hinsichtlich eines wichtigen Punktes zu erneuern: Die Rahmenbedingungen aller Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Wissenschaft zu verbessern und die starke Befristung im Wissenschaftsbereich zu stoppen. Dabei betrifft diese Regelung nicht nur die wissenschaftlich Mitarbeitenden, sondern auch die Studierenden. So soll die Maximalbefristungszeit für wissenschaftliche Hilfskräfte auf vier Jahre festgelegt werden.
„Wir Studierende verstehen den Sinn hinter der neuen Regelung der Befristung für die studentischen Hilfskräfte nicht“, so Thomas Bollwein, Referent des Referates für wissenschaftliche Hilfskräfte der Studierendenvertretung der Uni Bamberg. „Die Studierenden sind teilweise selbst von den schlechten Arbeitsbedingungen betroffen und befürchten noch prekärere Beschäftigungen, sollten sie eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen wollen. Dies führt dazu, dass einige gesellschaftliche Gruppen stark unterrepräsentiert sind. Eine wissenschaftliche Laufbahn muss mehr akzeptable Arbeitsbedingungen kennen als eine Professur.“, führt Florian Hackmann, Studentischer Senator der Uni Bamberg weiter aus.
Die Arbeit der studentischen Hilfskräfte an den Hochschulen sieht in der Regel anders aus, als es oft den Anschein hat. So werden oftmals keine wissenschaftlichen Tätigkeiten verrichtet. Durch eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft den Sprung zu einer Karriere in der Wissenschaft zu schaffen, ist unter den derzeitigen Bedingungen an den Hochschulen kaum möglich. Wer es doch schafft und wagt, sieht sich weiterhin mit befristeten und sozial unverträglichen Arbeitsbedingungen konfrontiert. Eine wissenschaftliche Laufbahn abseits einer Professur bedeutet ein Leben in Unsicherheit. So fordert das Referat für studentische Hilfskräfte neben dem Ende der Befristungsverträge an den Hochschulen eine bessere Finanzierung der Hochschulen und somit finanzielle Unabhängigkeit von Drittmitteln, welche eine neutrale und kritische Forschung und Lehre gefährden. Weiter fordert es mehr demokratische Mitbestimmung für studentische Beschäftigte und den wissenschaftlichen Mittelbau. Studentische Beschäftigte müssen ebenfalls im Personalrat der Hochschulen vertreten sein. Außerdem muss die Tarifvertragssperre aufgehoben werden, damit auch wissenschaftlich Mitarbeitende von ihrem Grundrecht Gebrauch machen können bessere Arbeitsbedingungen einzufordern. Der derzeitige Lohn einer wissenschaftlichen Hilfskraft ohne Abschluss in Bamberg liegt beim Mindestlohn.
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