Leserbrief: "Eine sehr Bürgerfreundliche Rechtsprechung aus Brüssel endlich auch für Deutsche Bürger"

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Die „Bürgerinitiative Forchheim Nord“ möchte auf folgendes Urteil hinweisen:

Urteil des EuGH vom 15.10.2015 – C-137/14
Kommission / Deutschland

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2011/92/EU – Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten – Art. 11 – Richtlinie 2010/75/EU – Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – Art. 25 – Zugang zu Gerichten – Abweichende nationale Verfahrensvorschriften.

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Umweltverbänden und beanstandet verschiedene Zugangsbeschränkungen auch für Bürger und Gemeinden zu den deutschen Verwaltungsgerichten als unionsrechtswidrig.

Die Anwendbarkeit in deutschen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgerichtsverfahren ist daher nicht mehr zulässig. Gemäß dem heutigen EuGH-Urteil hat die Bundesrepublik Deutschland in wesentlichen Punkten gegen ihre Verpflichtung aus der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten und die Industrieemissionsrichtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung verstoßen.

Für Bürger und Gemeinden ist von besonderer Bedeutung:

1. Genehmigungen für Autobahnen, Eisenbahnen, Flughäfen, Talsperren und andere Infrastrukturvorhaben müssen vom Gericht auf gehoben werden, wenn die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung ganz fehlt oder fehlerhaft ist und die Behörde nicht nachweisen kann, dass diese Verfahrensfehler sich auf das Ergebnis des Verfahrens, also auf die Behördenentscheidung objektiv nicht ausgewirkt haben. Eine Beweislastumkehr

2. Die sogenannten Präklusionsvorschriften sind unionsrechtswidrig. Bisher waren Kläger vor deutschen Verwaltungsgerichten mit Argumenten ausgeschlossen, die sie in vorgelagerten Verwaltungsverfahren nicht als Einwendungen vorgebracht hatten. Klagen vor den Verwaltungsgerichten wurden deswegen verloren.

Dieses Bürgerfreundliche Urteil des EuGH vom 15.10.2015 darf nicht unbekannt bleiben.

Nutzen Sie Bitte jede Möglichkeit das Bürgerfreundliche Urteil des EuGH vom 15.10.2015 allgemein bekannt zu machen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Otwin Schneider
Für Bürgerinitiative Forchheim Nord