Stadt, Landkreis, HWK und IHK setzen ein Zeichen zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
Gemeinsame Vereinbarung zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen unterzeichnet
Auch wenn die geordnete Aufnahme und Registrierung von Flüchtlingen aktuell im Fokus stehen, so müssen bereits jetzt Maßnahmen zur Vorbereitung der beruflichen Integration von Flüchtlingen unternommen werden. In Oberfranken sind aktuell 9.068 Flüchtlinge untergebracht, davon sind 1.021 unbegleitete Minderjährige. In Stadt und Landkreis Coburg befinden sich aktuell 1.081 Flüchtlinge, davon 169 unbegleitete Flüchtlinge in Einrichtungen der Jugendhilfe.
Auf Initiative der Handwerkskammer für Oberfranken und der IHK zu Coburg haben am Dienstag, 24. November 2015, die Stadt Coburg, der Landkreis Coburg, die HWK für Oberfranken und die IHK zu Coburg eine „Vereinbarung zur Integration von Flüchtlingen in berufliche Ausbildung und in den Arbeitsmarkt“ in der Regimentsstube des Coburger Rathauses unterzeichnet. Ziel ist es, Beschäftigungsperspektiven für junge Flüchtlinge ohne sicheren Aufenthaltsstatus zu erschließen und vom Ermessensspielraum, den das deutsche Ausländerrecht den Behörden zugesteht, Gebrauch zu machen und somit zusätzliche Rechtssicherheit für Betriebe und Flüchtlinge zu schaffen.
Die beste Grundlage für eine gelingende Integration ist die zügige Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Ausbildung. Mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Vereinbarung verpflichten sich die Ausländerbehörden von Stadt und Landkreis Coburg grundsätzlich jungen Asylbewerbern eine Duldung auch ohne Aufenthaltsstatus auszusprechen, wenn sie eine Ausbildung beginnen oder begonnen haben. Außerdem ist in der Vereinbarung festgesetzt, dass Flüchtlinge auch nach Beendigung einer Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern sie eine Beschäftigung im erlernten Beruf aufnehmen. Die Rechtssicherheit für Flüchtlinge und die ausbildenden Betriebe spielt hierbei eine große Rolle. Wenn ein Betrieb bereit ist, einen Flüchtling auszubilden, muss er auch die Sicherheit haben, dass der Flüchtling einerseits die i. d. R. dreijährige Ausbildung ordnungsgemäß durchlaufen kann und andererseits auch nach der Ausbildung grundsätzlich im erlernten Beruf weiter beschäftigt werden darf. Die heute unterzeichnete Erklärung nutzt den Ermessenspielraum des Ausländerrechts aus und schafft so für Betriebe wie Flüchtlinge die bestmögliche Perspektive für eine rasche Integration.
Die Unterzeichnung der Vereinbarung zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen ist daher ein wichtiges Signal, welches Stadt, Landkreis, HWK und IHK gemeinsam setzen und so jungen Flüchtlingen ohne sicheren Aufenthaltsstatus eine berufliche Perspektive bieten, so die beteiligten Partner.
Die Erklärung wurde gemeinsam unterzeichnet von
- der Stadt Coburg, vertreten durch Oberbürgermeister Norbert Tessmer,
- dem Landkreis Coburg, vertreten durch Landrat Michael Busch,
- der Handwerkskammer für Oberfranken, vertreten durch Präsident Thomas Zimmer und Hauptgeschäftsführer Thomas Koller,
- der Kreishandwerkerschaft Coburg, vertreten durch Kreishandwerksmeister Jens Beland und
- der Industrie- und Handelskammer zu Coburg, vertreten durch Präsident Friedrich Herdan und Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel.
Unterzeichnung_CO: Starkes Bündnis für die Integration von jungen Flüchtlingen in berufliche Ausbildung. Von links im Bild: HWK-Hauptgeschäftsführer Thomas Koller, Landrat Michael Busch, Kreishandwerksmeister Jens Beland, Oberbürgermeister Norbert Tessmer, IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel, IHK-Präsident Friedrich Herdan und HWK-Präsident Thomas Zimmer.
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