Landratsamt Forchheim: Öffentlichkeitsbeteiligung zum "Netzentwicklungsplan Strom 2025"
Zum Netzentwicklungsplan Strom 2025, Version 2015, erster Entwurf, kann vom 30. Oktober bis zum 13. Dezember 2015 von der Öffentlichkeit Stellung genommen werden.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber zeigen mit diesem ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2025 den benötigten Netzausbau in den nächsten zehn bzw. 20 Jahren auf. Der Bericht beschreibt keine konkreten Trassenverläufe von Übertragungsleitungen, sondern er dokumentiert den notwendigen Übertragungsbedarf zwischen Netzknoten. Das heißt, es werden Anfangs- und Endpunkte von zukünftigen Leitungsverbindungen definiert sowie konkrete Empfehlungen für den Aus- und Neubau der Übertragungsnetze an Land in Deutschland gemäß den Detailanforderungen im § 12 EnWG gegeben.
Mit dem Netzentwicklungsplan Strom stellen die Übertragungsnetzbetreiber gewählte Verfahren, Methoden und genutzte Daten sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetzes der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Der erste Entwurf des NEP 2025 steht vom 30. Oktober bis zum 13. Dezember 2015 zur Konsultation und wird anschließend auf Basis der Stellungnahmen überarbeitet.
Informationen zum Netzentwicklungsplan Strom 2025 unter: www.netzentwicklungsplan.de/netzentwicklungsplan-2025-version-2015-erster-entwurf
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