Verkehrsregelungen rund um den Bayreuther Christkindlesmarkt
Am Freitag 27. November, öffnet der diesjährige Bayreuther Christkindlesmarkt seine Pforten. Das Straßenverkehrsamt der Stadt Bayreuth weist auf eine ganze Reihe von geänderten Verkehrsregelungen hin, die für die Dauer des Marktes zu beachten sind. Die Fußgängerzone Maximilianstraße wird bereits ab Freitag, 20. November, 10.30 Uhr, bis einschließlich Mittwoch, 23. Dezember, im Bereich zwischen Hohenzollernring und Kirchgasse gesperrt. Die Zufahrt zu den privaten Stellplätzen in der Frauengasse bleibt frei. Das Radfahren im Marktgelände ist verboten.
Während der Sperre ist nur ein eingeschränkter Lieferverkehr möglich. Er muss grundsätzlich über die Ladezonen am Rand der Fußgängerzone abgewickelt werden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit, werktags von 21 Uhr abends bis 10 Uhr morgens über die Kanzleistraße, Maximilianstraße in die Fußgängerzone einzufahren. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Sophienstraße. Eine Durchfahrt Richtung Mühltürlein ist verboten. Die Lieferanten werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten, so dass Fahrgassen frei bleiben und Wendemöglichkeiten nicht zugeparkt werden.
Das Straßenverkehrsamt weist außerdem darauf hin, dass das Parken im Grünstreifen entlang der gesamten Hindenburgstraße verboten ist. Die Grünanlagen wurden in den vergangenen Jahren durch dort parkende Fahrzeuge stark beschädigt und mussten wiederholt mit hohem Aufwand durch das Stadtgartenamt wieder hergerichtet werden. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Verkehrsteilnehmer den dortigen gemeinsamen Rad- und Fußweg befahren und damit Fußgänger und Radfahrer gefährden.
Auf öffentlichen Parkplätzen sowie in den Tiefgaragen und Parkhäusern stehen ausreichende Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Soweit die zentral gelegenen Parkplätze belegt sind, wird Besuchern des Christkindlesmarktes empfohlen, zum Beispiel das Parkhaus an der Albrecht-Dürer-Straße oder die Parkplätze rund um die Kfz-Zulassungsstelle in der Dr.-Franz-Straße anfahren.
Neueste Kommentare