Konzessionsvergaben: Bei Strom und Gas Zuschlag für die Stadtwerke Bayreuth
Neuer Konzessionsvergabeausschuss des Stadtrats befasste sich mit Vergabeverfahren für Gas, Strom, Trinkwasser und Fernwärme
Der neu gegründete Konzessionsvergabeausschuss des Stadtrats Bayreuth hat sich in seiner ersten Sitzung mit den Konzessionierungsverfahren für die Versorgung mit Gas, Strom, Trinkwasser und Fernwärme befasst. Während für die Strom- und Gasversorgung innerhalb der gesetzten Frist nur die Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH ihr Interesse signalisiert hatte, gibt es für die Sparten Trinkwasser und Fernwärme mehrere Bewerber.
Die Konzessionsverträge zwischen der Stadt und den Stadtwerken Bayreuth über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit Gas und Strom laufen zum Jahresende aus. Dies hatte die Stadt bereits Ende 2013 öffentlich bekannt gemacht und eine Frist zur Interessensbekundung bis zum 30. April 2014 gesetzt. Innerhalb dieser Frist hatte nur die Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH ihr Interesse an einem neuen Konzessionsvertrag signalisiert. Die Vertragsverhandlungen zwischen der Stadt und den Stadtwerken konnten direkt aufgenommen werden. Den beiden ausgehandelten Vertragsentwürfen, die jeweils eine Laufzeit von 20 Jahren haben, stimmten die Ausschussmitglieder jetzt abschließend zu.
Mehrere Interessensbekundungen bei der Wasser- und der Fernwärmeversorgung
Auch die zwischen der Stadt Bayreuth und den Stadtwerken bestehenden Konzessionsverträge über die öffentliche Wasser- und die öffentliche Fernwärmeversorgung laufen aus – und zwar zum Ende dieses Jahres. Dies wurde von der Stadt Mitte Mai öffentlich bekannt gemacht. Bewerber hatten bis Mitte Juli Zeit, ihr Interesse an der Vergabe der neuen Konzessionen anzumelden. Im Rathaus sind inzwischen mehrere Interessensbekundungen eingegangen. Zur Auswahl der künftigen Vertragspartner soll nun jeweils ein transparentes, diskriminierungsfreies Vergabeverfahren für die Trinkwasser- und die Fernwärmeversorgung durchgeführt werden.
Der Konzessionsvergabeausschuss hat heute die Eignungsanforderungen, die Auswahlkriterien und deren Gewichtung sowie die Bewertungsmethodik beschlossen.
Den Interessenten werden nun in einem sogenannten Verfahrensbrief Informationen zum weiteren Ablauf des Vergabeverfahrens sowie zu den erforderlichen Eignungsnachweisen und Auswahlkriterien übermittelt. Diesem Verfahrensbrief wird ein Vorschlag für die abzuschließenden Konzessionsverträge beigefügt. Die Vertragsentwürfe konkretisieren die Erwartungen der Stadt hinsichtlich der einzelnen Kriterien und vertraglichen Regelungen. Sie können von den Bewerbern abgeändert werden. Die Auswertung der Angebote hat ausschließlich anhand der heute beschlossenen Kriterien zu erfolgen.
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