Gudrun Brendel-Fischer, MdL: "Keine unnötigen Hürden für Ehrenamtliche!"
Wie die stellvertretende CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag Gudrun Brendel-Fischer (Bayreuth) mitteilt, hat die Finanzministerkonferenz auf Initiative des Freistaates Bayern nahezu einstimmig das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert in Zukunft überflüssige bürokratische Hürden für Ehrenamtliche bei der Anerkennung von Aufwandsspenden zu verringern. Mit ihrem Beschluss haben die Finanzminister der Länder das zuständige Bundesfinanzministerium gebeten, in solchen Fällen statt der Drei-Monatsregel eine Jahresfrist vorzusehen.
Die eingeforderte Erleichterung bei der Dokumentationspflicht begrüßt Gudrun Brendel-Fischer: „Bei regelmäßiger ehrenamtlicher Tätigkeit führt diese Drei-Monatsregel zu unnötiger Bürokratie“, sagt sie.
Eine Aufwandsspende, die ehrenamtlich Tätige in ihrer Steuererklärung geltend machen und dadurch ihre Steuerlast reduzieren können, ist der Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatzanspruch. Als Beispiel nennt Brendel-Fischer den nachträglichen Verzicht auf Fahrtkostenerstattung für Fahrten im Rahmen des Ehrenamts oder der nachträgliche Verzicht eines Trainers auf die vereinbarte Übungsleitervergütung.
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