GAL Bamberg: "Abbiegefalle für Radfahrer in der Königstraße?"
Linksabbiegen in die Letzengasse birgt Kollisionsgefahr mit Autoverkehr – GAL fordert Abhilfe
Es haben noch nicht einmal alle Alltags-RadlerInnen in Bamberg gemerkt, aber bereits seit einigen Monaten ist der Zweirichtungsradweg in der Oberen Königstraße, auf dem man in beide Richtungen zwischen Kettenbrücke und Letzengasse verkehren konnte, nur noch in eine Richtung befahrbar. Radelnde, die von der Kettenbrücke kommend nach rechts abbiegen wollen, müssen sich nun die normale Fahrbahn mit dem motorisierten Verkehr teilen.
Wenn sie dann nach links in die Letzengasse abbiegen wollen – immerhin eine der als „City-Route“ ausgewiesenen Hauptverkehrsachsen für Radfahrende – müssen sie das im laufenden Verkehr bewerkstelligen. Und genau da sieht GAL-Stadtrat Tobias Rausch ein Gefahrenpotential und stellte nun den Antrag, dies schleunigst zu beheben.
„Problematisch ist vor allem, dass für Autofahrende das Abbiegen von RadlerInnen an dieser Stelle völlig überraschend ist, weil eine Abzweigung kaum erkennbar ist. Zudem wird mit Blick auf die vielleicht grüne Ampel an der Luitpoldkreuzung noch explizit beschleunigt“, so Rauschs Einschätzung. Er macht deshalb verschiedene Vorschläge, die er von der Verwaltung geprüft wissen will. Etwa eine Ausschilderung, um den Autoverkehr aufmerksam zu machen, eine Linksabbiegespur für den Radverkehr oder ein Pfeil auf der Fahrbahn.
Vorstellen könnte er sich auch, den auf der Kettenbrücke geltenden „Shared Space“-Bereich (derzeit nach der Straßenverkehrsordnung ein verkehrsberuhigter Bereich, auch „Spielstraße“ genannt) in die Königstraße zu verlängern. „Damit wären alle VerkehrsteilnehmerInnen auf der Fahrbahn gleichberechtigt und ein Linksabbiegen für Radfahrende leichter möglich.“ Für ebenso prüfenswert hält er den „Grünpfeil“ an der Ampelanlage von der Kettenbrücke kommend, womit ein Rechtsabbiegen immer erlaubt wäre, wenn der Verkehr es zulässt, also auch bei roter Ampel.
Rausch hatte bereits sofort, nachdem der Radweg verändert wurde, Maßnahmen bei der Verwaltung angeregt. Daraufhin wurden auf dem Radweg selbst neue Richtungspfeile aufgemalt, die verdeutlichen sollen, dass es sich hier um keinen Zweirichtungsradweg mehr handelt. „Das ist aktuell aber noch unzureichend, wie man täglich an den immer noch zahlreichen Geisterradlern beobachten kann“, kommentiert Rausch und fordert auch für die Radfahrenden eine klarere Kennzeichnung.
Dem Zweirichtungsradweg sollte keine Träne nachgeweint werden. Er war nicht nur zu schmal (Regelbreite lt. ERA 2010: 3 m zzgl. seitlicher Sicherheitsabstände). Er endete vor allem an der Letzengasse und erforderte für geradeaus fahrende Radler den ungesicherten Wechsel auf die Fahrbahn (gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO nicht zulässig) – und das hinter dem Sichthindernis Pflanzkübel, das noch heute Linksabbieger aus der Letzengasse gefährdet.
Das Abbiegen aus der Oberen Königsstraße wäre eigentlich kein Problem. Denn Radfahrer haben die Wahl, sich entweder beizeiten einzuordnen (Schulterblick, Beachtung des Verkehrsgeschehens und Handzeichen inklusive) oder die indirekte Variante zu wählen: auf der rechten Fahrbahnseite zu bleiben und die Fahrbahn zu queren, wenn sich eine Lücke im Verkehr ergibt.
Drei Sachverhalte erschweren den Vorgang jedoch:
1. Indirekt abbiegend, muß man erst eine Lücke finden – zu Hauptverkehrszeiten kein leichtes Unterfangen. Jahrzehntelange Autovorrangpolitik konnte nicht ohne Folgen bleiben.
2. Wer sich – nach den Regeln korrekt – tatsächlich einordnet, wird gelegentlich von ungeduldigen (und regelunkundigen) Autofahrern zurechtgewiesen. Hier läge es an Fahrausbildung und Verkehrserziehung, aber auch an Überwachung und Ahndung, regelkonformes Verhalten der Autofahrer herbeizuführen.
3. Der unselige markierte „Schutzstreifen“, der ohne jeglichen seitlichen Sicherheitsabstand an der Bushaltebucht vorbeiführt, veranlaßt Radler, zu weit rechts zu fahren, und Autofahrer, dieses selbstgefährdende Verhalten einzufordern. Er muß schleunigst entfernt werden.
Darüber hinaus, aber nicht als Ersatz, sind deutliche Beschilderung und Fahrbahnmarkierung, welche auf das Linksabbiegen in die Letzengasse hinweisen, denkbar. Sie dürfen aber nicht so ausgeführt werden, daß oben beschriebenes „indirektes Linksabbiegen“ fälschlich für den – dann wieder von Kraftfahrzeugführern eingeforderten – Regelfall gehalten wird. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ist es eine freiwillig wählbare Alternative. Routinierte Radler aber würden hierdurch nur behindert.