Studierendenvertretung der Uni Bamberg: "Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen verbessern!"

Symbolbild Bildung

Derzeit wird das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erneuert und heute im Bundestag präsentiert. Dieses Gesetz erlaubt den Hochschulen viel stärker Befristungen am Arbeitsplatz durchzuführen als es sonst üblich ist, denn außerhalb der Hochschulen wirkt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dieses regelt, dass nach einem sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis von zwei Jahren eine unbefristete Stelle folgen muss. Dies gilt jedoch in der Wissenschaft nicht. So dürfen hier Stellen für insgesamt sechs statt zwei Jahren befristet werden. Hierbei sind Monats- und Jahresverträge die Regel. So haben laut Daten der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaften 53 Prozent der Befristungen an Hochschulen eine Dauer von unter einem Jahr.

Außerhalb der Professur sind im wissenschaftlichem Arbeitsbereich unbefristete Verträge somit undenkbar, so dass Menschen, welche nach dem Ende der Maximalbefristungsdauer von sechs Jahren praktisch keine Stellen mehr zur Verfügung stehen. Wer nach dieser Zeit keine Chance auf eine Professur, Verwaltungsstelle oder eine der sehr wenigen Ratsstellen hat, hat kaum mehr die Möglichkeit an einer Uni angestellt zu werden. So waren oft Bemühungen für eine wissenschaftliche „Karriere“ vergeblich. Dieses System jedoch möchte der Gesetzgeber nicht ändern. Lediglich wird beabsichtigt kurze Befristungen zu vermeiden.

„Diese unmenschlichen Arbeitsverhältnisse der Befristung müssen aufgehoben werden“, fordert Madeleine Baldauf, Referentin des Referates für Hochschulpolitik der Studierendenvertretung der Uni Bamberg.

Florian Hackmann, studentischer Senator der Uni Bamberg fügt hinzu: „ Auch an unserer Universität sind befristete Arbeitsverträge die Regel. So bekommen hier teilweise wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur eine 25 Prozent-Stelle und sind generell auf ein halbes Jahr befristet.“