Stadt Bayreuth appelliert: Automotoren in der kalten Jahreszeit nicht unnötig warmlaufen lassen
Mit Beginn der kalten Jahreszeit appelliert die Stadtverwaltung an Bayreuths Autofahrer, ihre Fahrzeuge, aber auch andere lärm- oder abgaserzeugende Motoren nicht unnötig laufen zu lassen. Besonders nach Nachtfrösten lassen erfahrungsgemäß viele Autofahrer ihre Fahrzeuge oft minutenlang im Stand warmlaufen. Auch beim Be- und Entladen oder beim Warten auf private Mitfahrer sowie auf Kunden für das Taxi werden an kalten Tagen die Automotoren oft nicht abgestellt. Dabei werden aufgrund der nur unvollständigen Verbrennung des Kraftstoffes erhebliche Mengen an Kohlenmonoxid oder Kohlenwasserstoffen unnötig freigesetzt. Auch der in den Kraftfahrzeugen eingebaute Katalysator kann diese Schadstoffemissionen nach einem Kaltstart nicht verhindern, da die Betriebstemperatur des Katalysators noch nicht erreicht ist. Außerdem bedeutet das Laufen der Motoren für die Nachbarn eine vermeidbare Lärmbelästigung.
Das Umweltamt der Stadt weist darauf hin, dass solch unnötiges Laufen lassen laut Bayerischem Immissionsschutzgesetz ausdrücklich verboten ist und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Es muß nicht erst das Bayerische Immissionsschutzgesetz bemüht werden. Jede(r) Führerscheinbewerber(in) lernt in der Fahrschule: „Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen“ (StVO, § 30 – Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot -, Abs. 1).
Doch wie so manches, das für Sicherheit, Gesundheit und Lebensqualität anderer (!) wichtig ist, scheinen viele das nach absolvierter Prüfung schnell wieder zu vergessen.
Verstöße werden zudem fast gar nicht geahndet (es gibt viel zu wenig Kontrollen), selbst festgestellte gern großzügig übersehen. Nicht zuletzt gehen Behördenmitarbeiter (einschließlich Polizei) immer wieder mit schlechtem Beispiel voran. Wen verwundert noch, daß rücksichtsloses Verhalten zunehmend um sich greift?
@Ferenc: Doch, es wird geahndet. Sogar wenn das Fahrzeug zwar ein ausgewachsener PKW ist, aber nichtmal einen Verbrennungsmotor an Bord hat und die Heizung elektrisch läuft. Der Fall, den ich da miterlebt habe, läßt mich wirklich an der Intelligenz der beiden „Behördenmitarbeiter“ zweifeln.
Wir haben auf einem Großparkplatz in der Nacht von einem Freitag auf Samstag (keine Feiertage) Versuche gemacht, welche Strecke zurückgelegt wird, wenn man von einer Geschwindigkeit X in der Rekuperationsstufe Y auf eine Geschwindigkeit Z kommen will. Die Folge war eine Anzeige wegen Verstoßes gegen eben §30 StVO.
Laut war es nicht, es surrt ja nur, Abgase hat das Fahrzeug prinzipbedingt nicht, tja …
Widerspruch eingelegt, dem letztenendes auch stattgegeben wurde. Ich hoffe, bei den „Behörden“ gibt es jetzt Lehrgänge, welche Fahrzeuge in dieser Hinsicht umweltschädlich sind und welche nicht, wenn offenbar der gesunde Menschenverstand für das Erkennen dieser Tatsache nicht ausreicht.