Vorsicht beim Umgang mit Asbestprodukten
Amt für Umweltschutz der Stadt Bayreuth warnt vor gesundheitsschädigenden Folgen durch unsachgemäßen Umgang – Hinweise zur Entsorgung
Das Amt für Umweltschutz weist darauf hin, dass bei der Renovierung von Gebäuden, in denen asbesthaltige Baumaterialien eingesetzt wurden, besondere Vorkehrungen zu treffen sind. So sind die Sanierung, Instandsetzung und der Abriss von asbestbelasteten Gebäuden durch fachkundige Personen sowie eine ordnungsgemäße Entsorgung auf der Reststoffdeponie Heinersgrund vorgeschrieben.
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für eine bestimmte Gruppe natürlicher silikatischer Minerale. Typisch für Asbest ist die leichte Spaltbarkeit in der Längsachse. Viele dieser Fasern sind so dünn, dass sie selbst unter einem Lichtmikroskop nicht sichtbar sind. Diese feinsten Fasern können eingeatmet werden und so zu Gesundheitsschäden führen. Asbest wurde viele Jahrzehnte in Baustoffen eingesetzt, obwohl die krebserzeugende Wirkung seit langem bekannt ist. Vor allem in Garagen, Neben- und Fabrikgebäuden, Wohnhäusern mit Dacheindeckungen und Fassadenverkleidungen aus Wellasbestplatten und Kunstschiefer finden sich oft Asbesterzeugnisse. Beim Renovieren dieser Bauten ist besondere Vorsicht geboten! Deshalb dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur Personen mit entsprechender Sachkunde und unter besonderen Vorkehrungen durchführen.
Ausgebaute Asbestprodukte, wie zum Beispiel Asbestzementplatten, dürfen nicht wieder verwendet werden. Sie müssen auf der Reststoffdeponie Heinersgrund unter besonderen Vorkehrungen beim Transport und bei der Einlagerung entsorgt werden. Dazu sind die asbesthaltigen Abfälle bereits dort, wo sie anfallen, staubdicht zu verpacken und auch so zur Deponie Heinersgrund zu transportieren. Kleinmengen staubdichter Behälter können beim Wertstoffhof der Stadt Bayreuth erworben werden.
Verboten ist es beispielsweise auch, vorhandene Asbestzementdächer mit anderen Dacheindeckungen zu überdecken. Gleiches gilt für unbeschichtete Asbestzementdächer. Sie dürfen nicht gereinigt und beschichtet werden. Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen, wie Schleifen, Bohren, Druckreinigen oder Abbürsten sind ebenfalls nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme, behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannte Verfahren. Dies gilt uneingeschränkt auch für den privaten Bereich.
Weitere wichtige Informationen zum Thema Asbest gibt es bei der Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt, Telefon 09561/7419-134, bei der Stadt Bayreuth, Amt für Umweltschutz, Telefon 0921/25-1385, und beim Stadtbauhof, Telefon 0921/25-1848. Im Internet finden sich unter www.deponie-heinersgrund.bayreuth.de Informationen zur Beseitigung asbesthaltiger Abfälle auf der Deponie Heinersgrund.
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