Schutz der „stillen Tage“: Stadt Bayreuth informiert
Die Tage „Allerheiligen“ am 1. November, „Volkstrauertag“ am 15. November und „Totensonntag“ am 22. November gelten nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannte „stille Tage“. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt ist. Verboten sind damit nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie beispielsweise Spielhallen. Sportveranstaltungen sind hingegen erlaubt.
Der Schutz der „stillen Tage“ beginnt um 2 Uhr früh und endet um 24 Uhr. Öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen, sind verboten. Befreiungen hiervon kann die Stadt Bayreuth nur aus wichtigen Gründen erteilen.
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