Leserbrief: St.-Getreu-Straße Vorbereitende Untersuchungen – Entwurf, Ziele und Maßnahmen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Nachfolgend erhalten sie zu Ihrer Information den Wortlaut meiner „Einwendungen und Bedenken“ zu den kürzlich öffentlichen ausgelegten Unterlagen, die Sanierung des Gebiets um die St.-Getreu-Straße betreffend:
St.-Getreu-Straße
Vorbereitende Untersuchungen – Entwurf, Ziele und Maßnahmen
hier: Anregungen und Bedenken
Grünflächen – Pflegedefizit
Aus der Notwendigkeit, die Grünflächen angemessen zu pflegen, sollte selbstverständlich nicht die Schlußfolgerung gezogen werden, allumfassend eine künstlich wirkende Landschaft zu gestalten. Im Rahmen der Aufrechterhaltung des gewünschten Ortsbildes sollte es möglich sein, eine restriktiv gehandhabte und naturnahe Pflege durchzuführen.
Möglicherweise läßt sich in Kooperation mit Naturschutzfachverbänden eine solche extensive „Instandhaltung“ der Landschaft erreichen. Zwar müßte die diesbezügliche Arbeit der in den Verbänden ehrenamtlich tätigen Aktiven mit einer finanziellen Anerkennung zu Gunsten der Verbandskasse in angemessener Höhe vergütet werden. Doch käme dies sicherlich günstiger als eine vollständige Übernahme der Pflege durch öffentlich Bedienstete, die womöglich – auch, weil nicht entsprechend geschult – eher lustlos auf naturfachliche Belange Rücksicht nähmen. Negativbeispiele andernorts lassen eine solche Befürchtung realistisch erscheinen.
Verkehr
Stellplätze / motorisierter Individualverkehr
Die Verfügbarkeit von Kfz-Stellplätzen stellt einen spürbaren Anreiz dar, das Kraftfahrzeug zu benutzen. Andererseits führt die Verringerung ihrer Anzahl zu Härten, wenn keine zumutbaren, besser noch attraktiven Alternativen bereit stehen.
Die Schaffung zusätzlicher Stellplätze für das Berggebiet, ob innerhalb oder benachbart, verbietet sich daher von selbst. Zum einen verträgt der Bereich, das ist meines Wissens unstrittig, keinen weiteren Kraftfahrzeugverkehr. Zum anderen entfallen dessen negative Wirkungen nicht deshalb, weil sie nicht mehr innerhalb des Berggebiets entstehen.
Diskutiert kann allenfalls werden, in welchem Umfang welche Stellplätze an geeignetere Standorte verlagert werden können. Das heißt aber: In mindestens gleichem Umfang der Errichtung neuer müssen (!) bisherige Stellplätze aufgelassen werden!
Gänzlich ungeeignet ist jeder Standort im Umfeld des Ottobrunnens. Das Gebiet wäre nachhaltig beeinträchtig, wenn nicht zerstört. Der Verkehr liefe zwangsläufig weiter durch das Berggebiet oder aber beeinträchtigte in unzumutbarer Weise das Umfeld der Frutolfstraße.
Unrealistisch erscheint das „Eingraben“ in den Berg. Wer soll die Kosten tragen?
Somit verbleibt als realistische Alternative nur, das Umsteigen auf andere Verkehrsmittel attraktiv zu gestalten, um die Nachfrage nach Kfz-Stellplätzen kontinuierlich zu reduzieren, und das Angebot, der sinkenden Nachfrage folgend, anzupassen.
Öffentlicher Personenverkehr
Die Bedienungszeiten durch den Linienbus müssen selbstverständlich an die Arbeitszeiten angepaßt werden. Ein Bus, der fährt, wenn die Schicht längst begonnen hat oder bevor sie endet, fährt – in Bezug auf die betreffenden Arbeitnehmer – nicht. Rufsysteme sind angesichts ihrer vergleichsweise hohen „Eintrittsschwelle“ für regelmäßige Bedarfe keine Alternative.
Ungleichmäßige Bedienungstakte, wie derzeit gegeben, wirken abschreckend. Sie lassen sich schlecht merken, und vor allem gibt es keine regelmäßigen Anschlußbeziehungen. Dies ist um so bedeutender, als noch immer alle Stadtbuslinien am ZOB gebrochen werden und damit vermeidbare Umsteigezwänge entstehen.
Die zeitweilige Verlängerung der Buslinie 910 war schon konzeptionell zum Scheitern verurteilt. Es fehlte der lange Atem – Änderungen im Mobilitätsverhalten benötigen bekanntermaßen rund drei Jahre, bevor sie sich manifestieren. Es fehlte die offensive Werbung – man spürte beinahe körperlich, daß es sich um eine widerwillig durchgeführte Maßnahme handelte. Es fehlte die Netzanbindung am anderen Ende – offenbar gilt die rein radiale Erschließung ohne Netzbildung ungeachtet ihrer offensichtlichen Mängel als Bamberger Dogma.
Fahrradverkehr
Die Topographie bietet besondere Herausforderungen und daher durchaus ein Hindernis für die Fahrradnutzung. Indes relativieren moderne Schaltungen das Problem. Darüber hinaus eröffnet die Elektromobilität in Gestalt der Pedelecs früher ungeahnte Möglichkeiten. Und das gilt nicht nur für die Standardbauform der Fahrräder. Tandems, Liegeräder und mehrspurige Varianten ermöglichen die Fahrrad- und damit Pedelecnutzung auch solchen Personen, die auf Grund Alters oder Mobilitätseinschränkung ein „normales“ Fahrrad nicht oder nur unter Schwierigkeiten fahren können.
Mehr noch als „Normalradler“ sind sie aber auf geeignete Stellplätze angewiesen. Nicht nur die Möglichkeit des Akkuladens ist entscheidend. Vor allem müssen die Stellplätze hinsichtlich der Bemaßung (Länge, Breite) passen. Diesbezüglich gibt es in ganz Bamberg trotz ungezählter Eingaben aus den letzten Jahren bislang keinerlei Aktivitäten.
Doch selbst bei „Normalstellplätzen“ hakt es. Schon im vergangenen Jahr war behauptet worden, am neuen Standort der Musikschule ständen ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung. Bis heute gibt es keinen einzigen!!!
kombinierter Verkehr (Umweltverbund)
Zwar bieten die Stadtwerke Bamberg auf Verlangen des Verkehrsverbunds widerwillig die Fahrradmitnahme in ihren Linienbussen an. Doch die Busse in irgendeiner Weise hierauf einzurichten, legen sie keinerlei Bemühen an den Tag. Somit ist die Mitnahme lediglich außerhalb der Hauptverkehrszeiten und nur für wenige Räder je Bus überhaupt machbar – und auch das nicht verläßlich, da Kinderwagen und Rollstühle verständlicherweise Vorrang haben.
Beispiele andernorts belegen, daß es anders geht.
Doch auch die Kombination des sicheren Abstellens an der Haltestelle mit der Weiterfahrt im Bus wird in Bamberg nicht mittels eines einladenden Angebots geeigneter Stellplätze unterstützt.
fußläufiger Verkehr
Selbstverständlich ist nicht machbar, alle Gehwege im betrachteten Gebiet auf das Sollmindestmaß von 2,50 m Breite zu bringen. Um so wichtiger aber ist, sie von Fremdnutzungen, insbesondere vom Abstellen der Kraftfahrzeuge freizuhalten. Leider war die Position der Stadtverwaltung bisher, sich nicht an die geltenden Bestimmungen halten zu wollen – eine zwar verbreitete, aber doch höchst fragwürdige Einstellung einer Behörde im Rechtsstaat.
Die Sicherstellung verträglicher Fahrgeschwindigkeiten ermöglichte zweifellos, daß Fußgänger bei beengten Verhältnissen die Fahrbahn benutzen. Doch wird das einer Überwachung bedürfen – nicht nur der Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit, die nur unter günstigsten Bedingungen gefahren werden darf (StVO).
Barrierefreiheit herzustellen, muß selbstverständliches Ziel sein und ist nicht diskutabel. Und auch unter diesem Gesichtspunkt, seitens der Stadtverwaltung bislang umfassend ignoriert, ist die Freihaltung der Gehwege von abgestellten Kraftfahrzeugen zu gewährleisten.
Schlußanmerkungen
Die Handlungserfordernisse sind nicht im einzelnen aufgeführt, da sie sich selbstredend aus den dargestellten Kritikpunkten ergeben und in der Vergangenheit in vielen Zusammenhängen wiederholt erörtert und erläutert worden waren.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
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