Von der Integration zur Inklusion – neues Kursprogramm des ZBFS

Arbeitswelt und Behinderung

 

Wie inklusiv ist Ihr Betrieb oder Ihre Dienststelle? – Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stellt Betriebe und Dienststellen vor neue Herausforderungen. „Das neue Kursprogramm des Integrationsamtes hilft den betrieblichen Vertretern in Bayern bei ihren Fragen zur Inklusion. Unsere Fachkräfte zeigen in den Fortbildungsveranstaltungen Wege auf, wie die UN-BRK praktisch umgesetzt werden kann“, so Dr. Stephan Ott, Leiter des Integrationsamtes im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Das Kursangebot 2016 ist aktuell veröffentlicht. Das Programm vermittelt rechtliche Kenntnisse und praktische Tipps rund ums Thema Behinderung und Beruf. „Fachkurse und Workshops sprechen auch erfahrene Betriebs- oder Personalräte und Arbeitgeber an“, erklärt Dr. Ott. „Besonders im Fokus steht jedoch die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen.“ Die Kurse des ZBFS-Integrationsamtes bieten wertvolles rechtliches Wissen und Know-how, wenn es um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geht:

  • Welche Maßnahmen und Programme gibt es zu einer inklusiven Beschäftigung?
  • Wie kann das Integrationsamt unterstützen?
  • Wer hilft bei der behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes?

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden.

Mehr zur Tätigkeit des Integrationsamts im ZBFS erfahren Sie unter

www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/integrationsamt,

mehr zu den Kursen und zu den Anmeldungen unter

www.kurse-integrationsamt-bayern.de.