Die dunkle Jahreszeit kommt – Augen auf und Fuß vom Gas

Symbolbild Polizei

OBERFRANKEN. Die jetzt beginnende, dunkle und kalte Jahreszeit bringt wieder einige Gefahren im Straßenverkehr mit sich. Allein im Oktober und November des vergangenen Jahres ereigneten sich aufgrund Laub, Reif, überfrierende Nässe und Schnee auf den Straßen insgesamt 80 Verkehrsunfälle in Oberfranken, davon 30 Unfälle mit verletzten Personen. Ein Mensch verlor dabei sein Leben.

Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich schon zeitig Gedanken über die Auswirkungen der ungünstigeren Licht-, Wetter- und Straßenverhältnisse machen und sein Verhalten im Straßenverkehr daran anpassen. Denn wir wollen, dass Sie sicher ankommen.

Die Oberfränkische Polizei gibt dazu folgenden Verhaltenstipps:

Erkennbarkeit für die eigene Sicherheit

Immer wieder kommt es zu gefährlichen Verkehrssituationen und Unfälle aufgrund der schlechten Erkennbarkeit von Fußgängern oder Fahrradfahrern, insbesondere bei einsetzender Dämmerung, schlechter Sicht durch Nebel und Regen oder in der Dunkelheit.

Im den Monaten Oktober und November 2014 ereigneten sich oberfrankenweit bei Dämmerung und Dunkelheit insgesamt 26 Verkehrsunfällen mit Fußgängern, vier Menschen wurden dabei schwer verletzt und eine Person erlitt tödliche Verletzungen. In dem gleichen Zeitraum kam es in der Dämmerung und bei Dunkelheit zu 41 Verkehrsunfällen mit Fahrradfahrern. Dabei wurden 40 Personen verletzt, zehn von ihnen schwer.

Ein farblich unauffällig gekleideter Fußgänger oder Fahrradfahrer ist bei Dämmerung nur noch schlecht zu erkennen, bei Dunkelheit ist er bei einer Entfernung von 25 Metern für einen Fahrzeugführer kaum mehr wahrnehmbar. Jeder kann hier selbst einen Beitrag für seine Sicherheit leisten, indem er helle, Kleidung und/oder auffällige Farben trägt. Am besten sind zusätzlich reflektierende Materialien und Accessoires, die beispielsweise an Jacken und Taschen angebracht, schon aus einer großen Entfernung sichtbar sind.

Gefährliche Sicht- und Straßenverhältnisse

Mit Laub bedeckte Fahrbahnen, Nässe, Frost und Schnee sowie Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schneefall, das sind viele Faktoren, die schnell zu gefährlichen Situationen oder gar zu einem Verkehrsunfall führen können. Daher sollten Sie unbedingt ihre Geschwindigkeit an die Sicht- und Straßenverhältnisse anpassen. Bei nasser, rutschiger oder glatter Fahrbahn verlängert sich der Bremsweg teilweise erheblich. Dies sollte man sich auch bei dem Thema Sicherheitsabstand zum Vordermann bewusst machen. Am besten plant man unter diesen ganzen Umständen einfach etwas mehr Zeit für die vorgesehene Fahrtstrecke ein und kommt dann unfallfrei und gelassen an seinem Ziel an.

Wie schnell geht Ihnen ein Licht auf?

Insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten sollte jedem Autofahrer beim Thema Erkennbarkeit rechtzeitig ein Licht aufgehen. Schalten Sie bei diesen Lichtverhältnissen frühzeitig das Abblendlicht ein und verlassen Sie sich hier nicht allein auf eine evtl. vorhandene „Automatikfunktion“. Das Tagfahrlicht reicht jetzt oftmals nicht mehr aus, zudem ist bei dieser Lichteinstellung das Fahrzeug hinten unbeleuchtet. Die Nebelschlussleuchte dürfen Sie ausschließlich bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern für die bessere Erkennbarkeit einschalten. Vergessen Sie allerdings nicht, diese auch wieder zu deaktivieren, wenn sie nicht mehr erforderlich ist, um niemanden durch die starke Blendwirkung zu gefährden.

Überprüfen Sie rechtzeitig die Funktion und Einstellung aller Beleuchtungseinrichtung an Ihrem Kraftfahrzeug und nutzen Sie die Angebote der Werkstätten im Rahmen der Beleuchtungswochen.

Rat für das richtige Reifenprofil

An allen Reifen Ihres Fahrzeugs muss die Profiltiefe ausreichend sein. Der Gesetzgeber schreibt zwar eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor, allerding ist bewiesen, dass bereits ab einer Profiltiefe von 4 Millimetern die Haftung der Reifen auf nasser Fahrbahn deutlich abnimmt. Wer keinen Profiltiefenmesser zur Hand hat, kann mit dem Silberrand einer Zwei-Euro-Münze (entspricht drei Millimetern) Klarheit über die Profiltiefe bekommen. Auch den Wechsel auf die Winterreifen sollten Sie rechtzeitig einplanen. Clever ist, wer nicht bis zum ersten Schneefall oder Glatteis damit wartet und sich dann in der Warteschlange bei der Werkstatt oder dem Reifenhändler anstellen muss.

So sind sie gut gerüstet

Damit Sie sich bei den veränderten Licht-, Wetter- und Straßenverhältnisse auch auf Ihr Fahrzeug verlassen können, nehmen Sie sich etwas Zeit, einige Überprüfungen durchzuführen. Der Kühler und die Scheibenwaschanlage sollten mit ausreichend Frostschutzmittel aufgefüllt werden. Auch Scheibenwischer, die zuverlässig und schlierenfrei funktionieren, sind in der dunklen Jahreszeit für eine klare Sicht besonders wichtig. Für den Durchblick bei beschlagenen Scheiben sorgt zudem eine gut funktionierende Klimaanlage, die der Innenluft schnell die Feuchtigkeit entzieht. Lassen Sie zudem die Leistungsfähigkeit Ihrer Fahrzeugbatterie prüfen, damit die Sie bei Temperaturen um den Gefrierpunkt nicht im Stich lässt. Damit das problemloses Öffnen der Türen gewährleistet ist, sollte man die Gummidichtungen rechtzeitig mit Frostschutzprodukten pflegen. Hat man im Auto noch griffbereit neben einem Eiskratzer, ggf. einem Scheibenenteisungsspray, einen Handbesen zum Abkehren des Schnees, einer Abdeckfolie für die Frontscheibe und einer Decke auch noch ein Starthilfekabel und ein Abschleppseil dabei, ist man für die dunkle und kalte Jahreszeit bestens gerüstet.

Jeder einzelne Verkehrsteilnehmer kann mit einer umsichtigen Fahrweise und bedachtem Verhalten sowie einem gut ausgerüsteten Fahrzeug einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Verkehrsunfällen leisten und damit wesentlich zur Verkehrssicherheit beitragen.

Ihre Oberfränkische Polizei wünscht Ihnen stets eine gute und sichere Fahrt!

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Ohne, daß ich den Anspruch auf Vollständigkeit erheben will, fehlen einige wichtige Gesichtspunkte und Beziehungen:

    „Ein farblich unauffällig gekleideter Fußgänger oder Fahrradfahrer ist bei Dämmerung nur noch schlecht zu erkennen, bei Dunkelheit ist er bei einer Entfernung von 25 Metern für einen Fahrzeugführer kaum mehr wahrnehmbar. … Daher sollten Sie unbedingt ihre Geschwindigkeit an die Sicht- und Straßenverhältnisse anpassen.“

    So existentiell wichtig der inhaltliche Zusammenhang dieser beiden Sätze ist, so penibel versuchen Polizei und andere, seine Darstellung tunlichst zu vermeiden. Auch im vorstehenden Beitrag stehen sie in unterschiedlichen Absätzen – ohne jeden Bezug zueinander. Die Verantwortung für durch schlechte Sicht begünstigte (nicht: verursachte!) Unfälle wird einseitig auf die (potentiellen) Opfer verschoben.

    Ein großer Teil der bestehenden Radverkehrsanlagen entspricht nicht den bautechnischen bzw. aus Verkehrssicherheitsgründen vorgegebenen Standards. Zudem sind sie häufig durch Falschparker, Mülltonnen und anderes blockiert. So mancher bauliche Radweg, jeder sogenannte „Schutzstreifen“, aber auch ein Seitenstreifen mit (!) aufgebrachten Fahrradpiktogrammen ist ohnehin nicht benutzungspflichtig. Mehrspurige Fahrräder und Anhängergespanne unterliegen auch einer angeordneten Benutzungspflicht nicht in jedem Fall. Und zum Einordnen zwecks Linksabbiegens darf jeder Radler rechtzeitig den Radweg verlassen.

    In Herbst und Winter kommen noch Unbenutzbarkeit bei starkem Laubfall, Eis oder Schnee hinzu – eine Vielzahl kommunaler Straßenbehörden vernachlässigt den Winterdienst auf Radverkehrsanlagen. In solchen Fällen aber ist jegliche angeordnete Benutzungspflicht hinfällig.

    Leider akzeptieren zu viele Autofahrer nicht, daß Radfahrer bei Vorhandensein eines Radwegs, Radfahr- oder sogenannten „Schutzstreifens“ die Fahrbahn benutzen – ob Benutzungspflicht angeordnet ist oder nicht, ob der Sonderweg überhaupt benutzt werden kann oder nicht. Häufig sind die entsprechenden Verkehrsregeln nicht bekannt, nicht selten aber werden sie einfach nicht akzeptiert. So kommt es immer wieder zu gefährdenden Nötigungen – die wären selbst dann eine Straftat, wenn der Radfahrer sich tatsächlich regelwidrig verhielte.

    Kurzum: Wo bleibt der Appell, unterstützt durch entsprechende Überwachung, Fahrradverkehr auf der Fahrbahn zu akzeptieren, zu respektieren, gerade in der Herbst- und Winterzeit besondere Vor- und Rücksicht zu üben?

    Wo bleibt der Appell an die zuständigen Behörden, den Winterdienst auf benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen sicherzustellen? Benutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn sie eine außergewöhnlich hohe Gefahrenlage entschärft. Entfällt diese Gefahrenlage etwa jahreszeitbedingt, so daß der Winterdienst verzichtbar wäre?